Chronik/Welt

Neues Jahr, neue Regeln im Ausland

Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, muss sich seit Jahresbeginn in einigen Ländern auf neue Regelungen einstellen. Der ÖAMTC hat die wichtigsten zusammengefasst.

Umweltzonen in Deutschland: Die neuen Umweltzonen Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung dürfen seit 1. Jänner 2013 nur noch von Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren werden. "Die Regelungen für Umweltzonen wurden in ganz Deutschland mit Jahreswechsel verschärft: Nun darf keine der über 50 Umweltzonen mehr von Autos mit Schadstoffplakette oder roter Plakette befahren werden", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Scheucher. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.

Teure Parkvergehen: Für das Abstellen ohne Ticket und das Überschreiten der auf dem Schein ausgewiesenen Parkzeit werden ab April die Strafen um fünf Euro angehoben. Je nach Dauer der überschrittenen Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen zehn und 30 Euro.

Verschärfungen in der Schweiz: Nach einer jahrzehntelangen Debatte ist in der Schweiz das Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft getreten. Dieses sieht verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern vor. Neben Fahrzeugentzug droht laut ÖAMTC auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu vier Jahren.

Alkoholtestgerät verpflichtend: Auto- und Motorradfahrer, die in Frankreich ohne Alkoholtestgerät unterwegs sind, müssen ab 1. März mit einer Strafe von elf Euro rechnen. Motorradfahrer und deren Sozia sind in Frankreich seit Jahresanfang verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Ansonsten droht eine Strafe von 68 Euro.