Chronik/Welt

Was mache ich, wenn ich im Ausland keinen PCR-Test für die Rückreise bekomme?

Aus den meisten europäischen Ländern, sowie aus einigen weiteren Ländern ist die Einreise im Rahmen der 3-G-Regel ohne Quarantäne möglich (hier finden Sie die aktuelle Liste).

Im Falle einer Kontrolle ist ein ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat/ein Impfpass oder ein offizielles Genesungszertifikat in deutscher oder englischer Sprache vorzuweisen.

Wer nicht nachweislich geimpft und nicht genesen ist, und im Urlaubs- bzw. Aufenthaltsland keine Möglichkeit hatte, einen (PCR)-Test durchzuführen, kann zwar einreisen, verpflichtet sich allerdings, innerhalb von 24 Stunden einen Corona-Test nachzuholen.

Dafür kann er oder sie etwa das Testangebot am Flughafen Wien in Anspruch nehmen, oder eine der Teststraßen, sowie etwa in Wien den gratis Gurgeltest.

Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, müssen zudem glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, müssen auch sie binnen 24 Stunden ein Covid-Test vornehmen.

Die genauen Bestimmungen finden sich in der aktuellen Corona-Einreiseverordnung.

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