Frau mit Schlangenragout im Koffer am Flughafen Zürich angehalten
Am Flughafen Zürich hat der Zoll eine Frau mit zerstückeltem Schlangen- und Schuppentierfleisch im Koffer angehalten. Das Fleisch wurde dem Grenztierarzt übergeben. Die Frau aus Kamerun muss mit einem Strafverfahren rechnen.
Die 26-Jährige wählte den grünen Durchgang, wie die Eidgenössische Zollverwaltung am Freitag mitteilte. Sie wurde von Zollbeamten kontrolliert und das sogenannte Bushmeat kam ans Tageslicht. Sie gab an, die rund dreieinhalb Kilo Fleisch seien für den persönlichen Verzehr bestimmt. Zum Glück, merkte die Zollverwaltung an: Die in der Schweiz lebende Frau arbeite nämlich in einer Fast-Food-Kette.
Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) analysierte das Fleisch. Es stammt von einem Weißbauchschuppentier und einer Gabunviper. Wer Fleisch von wildlebenden Tieren in die Schweiz einführt, verstößt gegen Artenschutzbestimmungen und seuchenpolizeiliche Vorschriften.
Der Verzehr von Buschfleisch und sogar der Kontakt mit ihm stellt eine ernste Gesundheitsgefährdung dar. Auf Menschen übertragbare Krankheiten oder Tierseuchen könnten so in die Schweiz eingeschleppt werden.
Zudem stammen gemäß Zollverwaltung schätzungsweise 30 Prozent des Buschfleischs von geschützten Tierarten wie etwa Schuppentieren, Meerkatzen (Affen) oder Ducker (Antilopen). In Afrika werden jährlich fünf Millionen Tonnen Buschfleisch gehandelt. Damit stellt der Verzehr dieses Fleischs eine ernsthafte Bedrohung für bejagte Arten dar.