Masern: Volksanwalt fordert generelle Impfpflicht
Von Johanna Kreid
"Jahr für Jahr", sagt Volksanwalt Günther Kräuter, sei es „das gleiche Theater: Die Appelle führen einfach nicht zum Ziel.“ Gemeint ist: Der Appell, sich gegen Masern impfen zu lassen – oder überhaupt eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen. Mittwochvormittag präsentierte die Volksanwaltschaft in Wien ihren Jahresbericht für 2017 – und ebendiese fehlende Impfpflicht war eines der zentralen Themen. Weitere Schwerpunkte waren die Betreuung chronisch kranker Kinder sowie die Proteste der Richter gegen das Justizbudget.
Schwere Krankheit
Doch zurück zum Problem mit der rückläufigen Impfrate: „Wir fordern eine konsequente Gesundheitspolitik gegen diese hochansteckende Krankheit“, betont Kräuter. Masern seien beileibe keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können schwere Folgen haben: In 20 von 100 Masernfällen treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- oder Lungenentzündungen auf. Bei einem von tausend Erkrankten kommt es gar zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung.
„Die Krankheit könnte längst ausgerottet sein, dennoch gibt es jährlich Dutzende Todesfälle in Europa – Tendenz steigend“, sagt Kräuter. Ab einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent wären auch Menschen geschützt, die nicht gegen Masern geimpft werden können, wie etwa Säuglinge, Krebspatienten oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Derzeit liege die Durchimpfungsrate aber bei unter 90 Prozent – und hier sei die Tendenz fallend.
„Es geht nicht um polizeilichen Zwang, sondern darum, Anreize zu schaffen“, betont der Volksanwalt. Werbeaktionen, Appelle und Impf-Verpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen hätten bisher nicht ausgereicht, um die Durchimpfungsrate entsprechend zu erhöhen. Eine Möglichkeit wäre, die Impfung in den Mutter-Kind-Pass einzubeziehen: Wer auf die Impfung verzichtet, müsste mit finanziellen Sanktionen rechnen.
Diabetes
Gesundheit war auch in einem anderen Kontext Thema – die Volksanwälte hatten sich nämlich auch der Verbesserung der Situation chronisch kranker Kinder im Schulsystem angenommen. „Leider nehmen chronische Krankheiten wie etwa Diabetes bei Kindern zu. Darauf muss man sich einstellen“, erklärt Peter Fichtenbauer. So hätte es immer wieder Fälle gegeben, bei denen Lehrer Hilfeleistungen „glatt verweigert“ hätten – aus Angst, für Fehler haftbar gemacht zu werden. „Seit 2017 werden gewissen medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen eindeutig als Ausübung der Dienstpflicht anerkannt. Bei Fehlern haftet aber nicht die Lehrperson selbst, sondern der Staat als Dienstgeber“, sagt Fichtenbauer.
Richter-Proteste
Ein weiteres brisantes Thema: Volksanwältin Gertrude Brinek übte deutliche Kritik an den Richter-Protesten – wie berichtet, protestiert die Richterschaft gegen das Justizbudget, da man personellen Mangel befürchtet. Sie warne aber vor „unangebrachtem Alarmismus“, betont Brinek. Die Zahl der Stellen sinke heuer und kommendes Jahr nicht, und dass man Richteranwärter-Stellen reduziere, sei angesichts sinkender Fallzahlen zulässig. Wo Brinek den Richtern recht gibt, ist, dass es mehr Kanzleipersonal brauche.