Unfall am Wörthersee: Das Boot fuhr rückwärts
Wer war für das verhängnisvolle Motorboot-Manöver beim tödlichen Unfall am 2. Juni 2017 am Wörthersee verantwortlich? Wer hat beim Fahrzeug den Rückwärtsgang eingelegt? Und wann ist der Angeklagte über Bord gegangen? Diese Fragen bleiben auch nach dem zweiten Prozesstag am Landesgericht Klagenfurt unbeantwortet.
Einem 45-jährigen Niederösterreicher, der damals mit 1,2 Promille Alkohol am Steuer saß, wirft die Staatsanwaltschaft grob fahrlässige Tötung vor, dem 33-jährigen beim Trip ebenfalls anwesenden Bootsführer fahrlässige Tötung durch Unterlassung. Der Erstangeklagte beteuert, das spätere Opfer, ein 44-jähriger Niederösterreicher, habe ihm ins Steuer gegriffen und jenes abrupte Einlenkmanöver verursacht, durch das sein Freund, aber gleichzeitig auch er selbst ins Wasser gefallen wären.
Die erste Behauptung bestreitet der Bootsführer, bezeugen kann sie niemand. Die zweite – das gleichzeitige Überbordgehen – will kein Beteiligter beurteilen. Dass sich der 45-Jährige nur Sekunden nach dem Vorfall im Wasser befand, betonen hingegen alle.
Todesursache beim 44-Jährigen war laut eines Sachverständigen eine Teilenthauptung mit Ausschleudern des Gehirns, weil dieser mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war. Dies müsse 15 bis 60 Sekunden nach dem Unfall passiert sein. „Das Opfer war noch handlungsfähig und bei Bewusstsein“, sagt der Gutachter.
Zwei Zeugen wurden am Donnerstag vernommen, die vom Seeufer aus nach dem Vorfall eine Rückwärtsbewegung des Bootes wahrgenommen hatten. Wie viele Personen da an Bord waren, konnten sie nicht ausführen.
Wild und ungefährlich
Auch der Bootseigner, der den vier Niederösterreichern das Fahrzeug samt Bootsführer überlassen hatte, sagte aus. Kurz vor dem Unglück habe ihn ein Bekannter angerufen und mitgeteilt, dass jemand mit seinem Boot „ganz wild“ fahren würde. Der Polizei gab dieser Bekannte „außergewöhnliche Manöver“ zu Protokoll. Vor Gericht relativierte er nun die Aussage. Die Manöver seien „nicht gefährlich“ gewesen. Warum er dann den Bootsbesitzer angerufen habe, wollte der Richter wissen. „Ein Bauchgefühl“, so der Zeuge.
Der Bootsführer erbat übrigens eine ergänzende Vernehmung, um der Aussage seines Chefs, wonach es sich um einen „normalen Charter“ gehandelt hätte, zu widersprechen. Sein Vorgesetzter habe ihm den Auftrag erteilt: „Die Herren können machen, was sie wollen.“ Fortsetzung am 16. Mai. Thomas Martinz