Wolf streift durch Kärntner Siedlungsgebiet: Wolfsverordnung tritt in Kraft
Von Anja Kröll
Lange war es ruhig gewesen, nun ist er offenbar zurück: In der Ortschaft Drußnitz, in der Kärntner Gemeinde Stockenboi, ist es am Wochenende zu einer Wolfssichtung gekommen. Belegt wird dies alles von einer Videoaufnahme, die mittlerweile auch von Wildbiologen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, eindeutig als Wolf ausgewiesen wird.
Die Bilder belegen, dass sich der Wolf dabei in unmittelbarer Nähe zu einem Wohnhaus und umzäunten landwirtschaftlichen Flächen aufhielt. „Genau solche Situationen haben wir in der Wolfsverordnung mit den Regelungen für Risikowölfe berücksichtigt, die uns jetzt eine rasche Handhabe ermöglichen“, teilte Kärntens Jagdreferent, Martin Gruber, am Dienstag per Aussendung mit.+
Wolfsverordnung tritt erstmals in Kraft
Besagte Verordnung, die nach etlichen Wolfsrissen im vergangenen Sommer auf den Kärntner Almen beschlossen worden war, tritt mit dem Wolf in Stockenboi somit zum ersten Mal in Kraft. Laut Verordnung sind nun zwei Vergrämungsschritte zu setzen, sollte der Wolf wiederkehren: im ersten Schritt muss versucht werden, ihn durch optische oder akustische Reize zu verscheuchen, zeigt er sich erneut, darf im zweiten Schritt ein Jagdausübungsberechtigter ihn durch einen Warn- bzw. Schreckschuss vergrämen. Lässt sich das Tier auch dadurch nicht dauerhaft von dem bewohnten Gebiet fernhalten, darf der Wolf entnommen werden, wie es im Fachjargon heißt. Er wird also abgeschossen. „Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es war, mit der Wolfsverordnung ein klares Vorgehen für die Sicherheit der Bevölkerung und zum Schutz der Nutztiere festzulegen. Ich will, dass unsere Kinder auch weiterhin sorgenfrei im Garten spielen können und die Bauern ihre Tiere im Freien halten - daher hat der Wolf im Kärntner Siedlungsgebiet nichts verloren“, sagt Gruber.