Ein letztes Mal an andere denken
Von Anna-Maria Bauer
Ihr erstes Testament setzten Ilse und Ernst Haberleitner in den 1970er-Jahren auf. Damals waren sie Mitte 20 und frisch verheiratet. Es waren nur ein paar Sätze auf Papier festgehalten und sicher in einer Schublade verstaut. Im Falle, dass ihnen etwas zustoßen würde, sollten ihre Eltern ihren Besitz erben.
Heute sind beide in Pension und haben ein neues Testament gemacht. Eines, das bei einem Notar verwahrt wird und in dem die beiden das Rote Kreuz als ihren Erben eingesetzt haben. Ilse und Peter Haberleitner sind zwei von statistisch 50 Personen, die dem Wiener Roten Kreuz ein derartiges Testament vermachen.
Sicherheitsbewusst
"Es ist gut zu wissen, dass mit dem Geld etwas G’scheites passiert", sagt Ernst Haberleitner. "Außerdem waren wir immer schon sicherheitsbewusste Menschen." Das zeigt sich auch in der Berufswahl der beiden: Ernst Haberleitner war bei der Polizei tätig, seine Ehefrau bei der Bank. Einen Kredit haben sie in ihrem Leben nur ein Mal aufgenommen. Und gespendet haben die beiden schon immer. An das Rote Kreuz, den Samariterbund, die SOS-Kinderdörfer oder das St. Anna Kinderspital. Warum? "Da gibt es nichts zu überlegen. Das gehört einfach dazu", findet Ilse Haberleitner.
Ob ihre Freunde ein ähnliches Testament aufgesetzt haben, wissen sie nicht. "Wir sprechen das Thema zwar immer wieder an – aber die Leute weichen oft aus." Sie wechseln das Thema oder verweisen auf ihre Kinder.
Die Haberleitners haben keine Kinder , die sich nach ihrem Ableben um die Wohnung und das Vermögen kümmern könnten. Ihre Freunde wollen sie mit der Wohnungsauflösung auch nicht belasten. "Das Rote Kreuz kümmert sich um alles", sagt Ilse Haberleitner. Vom Begräbnis bis zu den übrig bleibenden Möbeln. "Und vielleicht gibt es dann gerade eine Familie in Not, die einen Esstisch oder einen Kasten gut gebrauchen kann."
Vergissmeinnicht
Seit vier Jahren informiert die Initiative Vergissmeinnicht.at jene Menschen, die Teile ihres Erbes einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen wollen. 60 Organisationen (vom Samariterbund über den WWF bis zur Nationalbibliothek) beteiligen sich an der Initiative. Info: www.vergissmeinnicht.at
Vermachen oder Vererben?
Wenn man einer Organisation eine bestimmte Sache oder einen Geldbetrag zuwenden will, so vermacht man ein Legat. Wenn der Verein eine bestimmte Quote des gesamten Vermögens erhalten soll, so setzt man ihn zum Erben ein. Der Erbe haftet auch für Schulden und Kosten; der Legatar nicht.