Schülerstreik für Klimaschutz: Elf Demos in Österreich
Fünf vor zwölf - um diese Uhrzeit treffen sich morgen tausende Schülerinnen und Schüler auf dem Wiener Heldenplatz. Ihre Botschaft ist klar: es ist fünf vor zwölf, wir müssen jetzt handeln. "Wir streiken bis ihr handelt. Das ist unser Motto", stellt der 14-jährige Schüler Mati Randow klar. Wie viele Schülerinnen und Schüler morgen tatsächlich auf die Barrikaden steigen, um ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen, bleibt abzuwarten.
"Wir schätzen momentan, dass sich 5000 bis 10.000 Schülerinnen und Schüler dem Demozug in Wien anschließen. Das leiten wir aus dem Interesse in den sozialen Medien ab, wirklich sagen können wir es nicht. Aber wir hoffen, es sind so viele wie möglich", sagt eine der Wiener Organisatorinnen, Katharina Schneider. Der Polizei hätten sie mitgeteilt, dass mit 5000 Demonstranten zu rechnen sei.
Der ÖAMTC rechnet ab 11.00 Uhr mit Verzögerungen im Wiener Innenstadtbereich. Es sei mit mehreren Ringsperren auf unterschiedlichen Abschnitten zu rechnen. Betroffen seien auch die Josefstädter Straße, die Invalidenstraße, die Praterstraße, die Untere Donaustraße, der Franz-Josefs-Kai und die Zweierlinie.
Weltweite Bewegung
Wien ist nicht der einzige Schauplatz des Klimastreiks. Schülerinnen und Schüler auf der ganzen Welt setzen gemeinsam ein Zeichen. In knapp 1700 Städten in mehr als 100 Ländern wird am 15. März für den Klimaschutz gestreikt. In Österreich sind Demonstrationen in Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Bregenz, Fürstenfeld, Villach, Bad Ischl und Hartberg angekündigt.
Greta für Friedensnobelpreis
Den Stein ins Rollen gebracht hat die 16-jährige Schwedin Greta Thunberg. Zwei schwedische Politiker haben die junge Klimaaktivistin und weltweites Vorbild für Jugendliche zum Friedensnobelpreis nominiert. Die Frist zur diesjährigen Nominierung ist jeodch am 31. Jänner abgelaufen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Streiken während der Unterrichtszeit
Gibt es ein Streikrecht für Schüler?
Anders als bei Arbeitnehmern gilt für Schüler kein Streikrecht. Wer während der Unterrichtszeit an einer Demo teilnimmt, muss also grundsätzlich mit unentschuldigten Fehlstunden rechnen. Schüler dürfen dem Unterricht nur fernbleiben, wenn sie krank sind, in ihrem Leben "außergewöhnliche Ereignisse" stattfinden oder wenn durch den Schulweg ihre Gesundheit gefährdet wäre.
Kann Schülern die Teilnahme an der Klima-Demo dennoch erlaubt werden?
Grundsätzlich kann der Klassenvorstand Schülern bis zu einem Tag und der Schulleiter darüber hinaus ein "Fernbleiben aus wichtigen Gründen" erlauben. Die Bildungsdirektionen im Burgenland sowie in Oberösterreich, der Steiermark, Kärnten und Tirol wollen die Entscheidung, ob die Demo-Teilnahme als Entschuldigungsgrund gilt, deshalb den einzelnen Schulen überlassen. Für die Bildungsdirektionen in Wien, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg handelt es sich hingegen auf jeden Fall um unentschuldigte Fehlstunden.
Und was sagt das Bildungsministerium?
Bildungsminister Heinz Faßmann zeigt zwar grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Schüler, plädiert aber für Demonstrieren außerhalb der Unterrichtszeit. Rechtlich obliegt die Entscheidung, wann Schüler dem Unterricht fernbleiben dürfen, den Bildungsdirektionen der Länder - und diese gehen eben unterschiedlich mit dieser Frage um.
Was bedeuten unentschuldigte Fehlstunden für die Schüler?
Heikel wird es erst bei mehrmaligem Fehlen. Für Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Schulschwänz-Paragraph, laut dem Schulpflichtverletzungen als Verwaltungsübertretung gelten. Je nach Schwere, spätestens aber bei mehr als drei ungerechtfertigten Fehltagen während der neunjährigen Pflichtschulzeit, müssen die Erziehungsberechtigten bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden zwischen 110 und 440 Euro Strafe bezahlen. Fehlen Schüler nur wenige Stunden, setzt es vermutlich nicht einmal eine Verwarnung: Diese kommt laut den Erläuterungen zum Gesetz erst "für grobe oder häufig auftretende Verfehlungen" in Betracht.
Ältere Schüler können außerdem laut der seit diesem Schuljahr gültigen Fassung von Paragraph 45 des Schulunterrichtsgesetzes ihren Schulplatz verlieren, wenn sie mehr als eine Woche bzw. fünf nicht zusammenhängenden Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr unentschuldigt fehlen. Wenn sie nicht innerhalb einer Woche die Gründe für ihr Fernbleiben melden, werden sie automatisch vom Unterricht abgemeldet. Für wenige Stunden Fehlen gibt es also auch hier keine Konsequenzen.