Salzburg will gewerblichen Airbnb-Vermietern Handwerk legen
Von Matthias Nagl
Wien hat lange mit Airbnb verhandelt und erzielte kein Ergebnis. Salzburg geht nun im Bereich der Vermietung von Privatwohnungen auf Internet-Plattformen einen anderen Weg und will gesetzliche Tatsachen schaffen. „Ich sehe keine Veranlassung, warum wir das mit Airbnb absprechen sollen“, sagte ÖVP-Landesgeschäftsführer und Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer am Dienstag bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.
Mit dem neuen Nächtigungsabgabengesetz, das in enger Abstimmung mit der Stadt Salzburg entstanden ist, sagen Land und Stadt den Internet-Plattformen den Kampf an. Sie wollen die Verwendung von Wohnraum für die touristische Vermietung eindämmen, unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber der Hotellerie beenden und die Einhebung der Ortstaxe transparent machen.
Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner glaubt, dass „wir damit österreichweit Vorreiter geworden sind“. Der Regulierungsbedarf ist evident. Laut der Analyseseite airdna.co sind in Salzburg aktuell 747 Angebote auf Airbnb aktiv, in Zell am See sind es sogar 326.
Hauptwohnsitz ist Pflicht
„Es wird derzeit institutionell in Immobilien für die Vermietung investiert, ohne die Absicht, diese je als Wohnraum für Salzburger zur Verfügung zu stellen“, erklärte Mayer. Die Eckpunkte des Gesetzes, das Anfang des Jahres in Begutachtung gehen und im Juli 2019 in Kraft treten soll, sind eine Registrierungspflicht für die Vermieter und eine Auskunftspflicht für die Plattformen.
Wer eine Wohnung auf Airbnb vermieten möchte, braucht einen Bescheid der Baubehörde, dass eine Vermietung grundsätzlich möglich ist. In gemeinnützigen Wohnungen ist die Vermietung verboten. Auch Wohnungseigentümer dürfen auf den Plattformen ohne Konzession zur Zimmervermietung nur vermieten, wenn sie an der bestehenden Adresse einen Hauptwohnsitz haben.
Airbnb sieht „Irrweg“
Die Plattformbetreiber wiederum trifft eine Auskunftspflicht. Sie müssen auf Verlangen Name, Wohnadresse und Kontaktdaten zur Verfügung stellen, damit die Ortstaxe eingehoben werden kann. Bei Verstößen kann es Strafen bis zu 25.000 Euro geben. Schon alleine die Registrierungspflicht soll zur Entspannung der Situation beitragen.
„Ich bin überzeugt, dass ein wesentlicher Teil der 700 Wohnungen wohl keine Registrierungsnummer erhalten wird, weil sie die Kriterien nicht erfüllen“, sagte Preuner. Airbnb sieht die Salzburger Regelung in einer Aussendung als „Irrweg“ und will eine bundesweite Lösung.
Der Vermietung von privatem Wohnraum an Touristen, die in Salzburg Tradition habe, will Mayer aber nicht den Kampf ansagen. „Wir sehen die ,Sharing Economy’ auch als Chance, brauchen für Leute, die ihre Privatwohnung vermieten, aber Rechtssicherheit“, sagte Mayer.