Raftingunfall: „Ohne Vorbereitung hineinspaziert“
Von Matthias Nagl
Salzburgs Flüsse und Gebirgsbäche sind ein beliebter Anziehungspunkt für Gäste und Einheimische. Als Fotomotiv, als Entspannungsort, aber auch als Abenteuerspielplatz. Zwei jungen Männern aus Deutschland, die das Abenteuer suchten, wurde am Montag die Salzach bei Golling zum Verhängnis.
Die beiden kenterten mit ihrem Rafting-Boot in den Salzachöfen, einer seltenen befahrenen Schlucht, und verunglückten dabei tödlich. „Jeder, der sich ins Wasser begibt, muss wissen, dass es in der Natur ist, und dass dafür eine gewisse Erfahrung notwendig ist“, sagt Andreas Voglstätter, Obmann des Outdoor- und Wildwasserverbands Salzburg.
Fahrlässigkeit nimmt zu
Die beiden Männer waren offenbar schlecht ausgerüstet (siehe Infobox), und ihr Boot war für den betreffenden Abschnitt nicht zugelassen. „Es war ein Unfall in der Natur, wie er leider immer wieder passiert“, erklärt Voglstätter im Gespräch mit dem KURIER. „Die Rahmenbedingungen sind nicht richtig eingeschätzt worden.“
Retter würden das mangelnde Problembewusstsein auch in anderen Bereichen immer wieder beklagen. Tatsächlich gab es zuletzt regelmäßig Berichte der Bergrettung, in denen fahrlässiges Verhalten am Berg zu aufwendigen Rettungseinsätzen führte, letztendlich aber meist glimpflich ausging.
Gefahrenstelle bekannt
„Wenn man mit Turnschuhen in einen Klettersteig geht, darf man sich auch nicht wundern, wenn man in Probleme kommt. Es scheint ein Zeichen der Zeit zu sein, dass ohne Vorbereitung und Vorwissen in kritische Bereiche einfach hineinspaziert wird“, sagt Voglstätter.
Auch die Gefahr der Salzachöfen war bekannt. „Sie werden eher selten befahren. Wenn, dann im Winter bei Niedrigwasser und mit Kajaks“, sagt Martin Wieser, Anbieter von Rafting-Touren aus Golling. Die Gefährlichkeit der Strecke ergibt sich aus ihren Eigenheiten.
Gefährliche Charakteristik
Technisch gehört sie mit einem Schwierigkeitsgrad von drei bis vier auf einer sechsstufigen Skala nicht zu den schwierigsten Strecken. „Ihre spezielle Charakteristik macht die Salzachöfen für das Schlauchbootfahren sehr anspruchsvoll. Man muss deutlich mehr Eigenkönnen haben als mit dem Kajak“, erklärt Voglstätter.
„Es gibt nur wenig Platz zum Ausweichen und aufgrund der Felswände keinen Notausgang.“
Keine erhöhte Gefahr
Dass sich Unfälle durch strengere Fahrverbote verhindern ließen, glaubt der Funktionär nicht. „Noch ein Verbot zu machen, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Das verhindert nicht, dass Bootsportler in Not kommen“, sagt er.
Generell sei Wassersport bei vorsichtiger Herangehensweisen nicht gefährlicher als andere Outdoor-Hobbys. Wenn erfahrene Wassersportler auf eigene Faust im Wildwasser unterwegs sind, sei dagegen nichts einzuwenden. „Es ist ein wunderschöner Sport, der in Salzburg eine lange Tradition hat“, sagt Voglstätter.
Rafting ist ein relativ junger Sport, der sich seit Mitte der 1980er auch in Österreich steigender Beliebtheit erfreut. Dabei werden mit einem Schlauchboot Flüsse befahren, teils im Ruhigwasser, teils im Wildwasser. In einem Schlauchboot finden üblicherweise zwei bis zwölf Personen Platz.
Für den Abenteuersport gibt es in Salzburg strenge Regeln, die in der Verordnung des Landeshauptmanns für alle „aufblasbaren Ruderfahrzeuge“ festgeschrieben sind. Im gesamten Bundesland ist Rafting für Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt. Somit waren die beiden am Montag verunglückten Männer illegal unterwegs.
Das Verbot umfasst Salzach, Saalach, Enns, Lammer und Mur. Für gewerbliche Rafting-Anbieter sind bestimmte Flussabschnitte frei. Kommerzielle Anbieter müssen sich aber an festgelegte Ein- und Ausstiegsstellen halten und zeitliche Begrenzungen berücksichtigen. Auf der Salzach sind für Firmen etwa die „ruhigeren“ Strecken von Werfen bis Stegenwald (Pongau) und der Abschnitt Golling–Kuchl (Tennengau) freigegeben. Dazwischen – im Bereich der Salzachöfen – darf ebenfalls kein Raftinggewerbe ausgeübt werden.
Nicht betroffen vom Verbot sind nicht aufblasbare Kanus und Kajaks. Für Andreas Voglstätter, Obmann des Outdoor- und Wildwasserverbandes Salzburg, hat das Gesetz deshalb auch Schwächen. „Mit einem Schlauch-Kanadier (aufblasbares Kanu, Anm.) darf ich somit nicht fahren, obwohl ich darin mehr Stabilität habe als in einem aus Kunststoff“, sagt er.
Das Verbot würde jedoch kaum kontrolliert. „Jeder der Interesse hat, fährt halt drauflos“, erzählt der Inhaber eines gewerblichen Tourenanbieters.