Prozess: Kärntner misshandelte und missbrauchte seine Kinder
Versuchte Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, geschlechtliche Nötigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, fortgesetzte Gewaltausübung, pornografische Darstellung Minderjähriger, schwere Nötigung, sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und versuchte Blutschande.
All diese Punkte legte Staatsanwältin Lisa Kuschinsky dem 37-Jährigen zur Last. Über vier Jahre hinweg hatten seine zwei Kinder, ein Bub und ein Mädchen, ein Martyrium sondergleichen ertragen müssen.
Jahrelange Misshandlung
Von 2015 bis 2019, ab einem Alter von acht Jahren, wurde der Bub von dem Angeklagten fast täglich misshandelt: Schläge und Tritte setzte es, der heute 37-Jährige würgte das Kind, setzte ihm ein Messer an den Hals und hielt ihm Mund und Nase zu, um ihn am Schreien zu hindern.
Als das Mädchen zehn Jahre war, begann ihr Martyrium. Wöchentlich und schließlich täglich missbrauchte der Kärntner seine Tochter. Als sich das Mädchen wehrte, schlug und würgte der Angeklagte auch sie. Mindestens einmal filmte der 37-Jährige einen Übergriff, das Video sowie weitere pornografische Fotos, die er von seiner Tochter gemacht hatte, wurden sichergestellt.
Bereits im Jahr 2015 hatte es eine Gefährdungsmeldung an die Behörden gegeben. Staatsanwältin Kuschinsky sprach von Meldungen wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe und ein fragwürdiges Erziehungsverhalten. Bis auf eine Feststellung, dass sich der Kontakt mit dem Kindesvater schwierig gestalte, passierte aber nichts. Erst im Sommer 2019 vertraute sich die heute 15-jährige Tochter Lehrern an, zuvor hatte sie Suizidgedanken geäußert.
"Alkoholproblem"
Wie auch in den bisherigen Einvernahmen gestand der Angeklagte in der Verhandlung zuerst nur das, was zweifelsfrei bewiesen war. Er habe seit seiner Trennung im Jahr 2015 ein Alkoholproblem und habe den Kindern lediglich drei, vier Ohrfeigen gegeben. Auch die Übergriffe auf seine Tochter schwächte er ab. Erst nach einer Unterredung mit seinem Verteidiger, Philipp Tschernitz, schwenkte der Angeklagte um und legte ein volles Geständnis ab.
Das sei auch das einzige gewesen, was den Mann vor einer Haftstrafe in zweistelliger Höhe bewahrt hatte, begründete Richter Kugi das Urteil. Der Angeklagte habe beiden Kindern in einer sensiblen Phase ihrer Entwicklung über Jahre hinweg massive Gewalt zugefügt.
„Sie haben das Leben der beiden Kinder zerstört, anders kann man das nicht sagen. Für die Taten gibt es keine Rechtfertigung und keine Entschuldigung. Sie müssen nun damit leben“, bekräftigte der Richter. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kuschinsky gab keine Erklärung ab.