Chronik/Österreich

Preisrekord am Wolfgangsee: Baufällige Badehütte um 755.000 Euro

Viel mehr Platz als für zwei Liegen ist nicht in der Badehütte am Westufer des Wolfgangsees. Ein paar Stufen führen direkt auf einen öffentlichen Gehweg der Gemeinde St. Gilgen, gleich dahinter kommt eine Straße, 50 Meter weiter führt die viel befahrene Wolfgangsee-Bundesstraße vorbei. Es gibt exklusivere Flecken Erde. Aber nur wenige mit einem so hohen Quadratmeterpreis.

Am Dienstag hat eine rumänische Staatsbürgerin für die baufällige, zwölf Quadratmeter große Hütte und eine 20 Quadratmeter große Terrasse bei einer Versteigerung am Bezirksgericht Thalgau 755.000 Euro hingeblättert. Dabei ist das Grundstück noch nicht einmal inbegriffen. Es handelt sich nämlich um ein Superädifikat, also ein mit Zustimmung des Grundeigentümers errichtetes Bauwerk.

Der betreffende Grund gehört den Bundesforsten, der dazugehörige Nutzungsvertrag läuft bereits Ende 2024 aus. Was der große Wert an dem Grundstück ist, ist also nicht ganz klar. Auch in St. Gilgen ist das Geschäft großes Gesprächsthema. „Diese Überbietung ist nicht erklärbar“, sagt auch Immobilientreuhänder Christian Schnellinger.

Schätzwert verfünffacht

Er hat den Wert der Hütte in seinem Gutachten auf 148.700 Euro geschätzt. „Dass etwas zum doppelten Schätzwert verkauft wird, kommt selten vor. Aber so etwas habe ich noch nie erlebt“, meint Schnellinger. Das Interesse an dem Objekt war aber offenbar groß.

Laut Salzburger Nachrichten gab es 20 Bieter, darunter Anwälte, Bankenvertreter, ein früherer Landesrat und die Familie eines Profifußballers. „Ich glaube, das Geschäft muss mit sehr viel Emotion verbunden gewesen sein“, mutmaßt Schnellinger.

Die Versteigerung steht aber sinnbildlich für eine völlig aus dem Ruder gelaufene Nachfrage nach Seegrundstücken und -zugängen im Salzkammergut. „Die Badehütte ist eine Rarität, denn derzeit ist kein Grundstück oder Bauwerk direkt am See zu kaufen“, sagt Brigitte Winkler vom Tourismusverband. Dennoch steht für Schnellinger fest: „Das war ein irrationaler Kauf.“ Dieser Tenor herrsche in der gesamten Branche, wo das Geschäft ebenfalls für Aufsehen sorgt.

 

Weder Strom noch Kanal

Einen zusätzlichen Vorteil hat die Badehütte aber doch. Es gibt eine Baubewilligung für Abbruch und Neubau der Hütte. Dem hat auch die Naturschutzabteilung des Landes bereits zugestimmt, denn die Hütte befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Es gibt allerdings eine nicht unwesentliche Einschränkung: Die Badehütte darf nur in bestehender Größe neu errichtet werden. Dazu gibt es aktuell weder Strom-, noch Wasser-, oder Kanalanschluss.

Erschwerend kommt der auslaufende Nutzungsvertrag mit den Bundesforsten hinzu, für den es keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt. Allerdings ist es nicht unüblich, dass bei Bundesforste-Grundstücken ein neuer Eigentümer in den Nutzungsvertrag einsteigen kann. Die Verträge werden bei der Verlängerung in der Regel lediglich Index-angepasst – das heißt, der gestiegene Marktwert wird nicht berücksichtigt.

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