Causa Craftbeer: Urteil gegen Sigi Maurer wurde aufgehoben
Die Causa Craftbeer muss neu verhandelt werden. Das Oberlandesgericht hob die Verurteilung von Sigi Maurer wegen übler Nachrede auf. Der Prozess muss wiederholt werden.
"Als wolltest du ihn essen"
Maurer war im vergangenen Oktober wegen übler Nachrede zu 3000 Euro Strafe verurteilt worden; nicht rechtskräftig. Zusätzlich sollte sie dem Craftbeer-Wirten Albert L. wegen der erlittenen Kränkung 4000 Euro zahlen. Zuvor hatte die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete eine widerliche Nachricht erhalten: "Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen." Maurer veröffentlichte die Nachricht auf Twitter - und wurde verklagt.
Wahrheitsbeweis "unerreichbar hoch angesetzt"
Das Oberlandesgericht äußerte nun Bedenken gegen das Urteil des Landesgerichts Wien. Denn der damalige Richter war der Meinung, Maurer sei der Wahrheitsbeweis nicht gelungen - sie konnte nicht nachweisen, dass der Craftbeer-Wirt tatsächlich Absender der Nachricht war. Das OLG sieht das anders: Die Nachrichten wurden immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Wirtes versendet. Bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises hätte eine gewisse Lebensnähe beachtet werden müssen.
Den Wahrheitsbeweis, den Maurer erbringen hätte müsse, sei "geradezu unerreichbar hoch angesetzt" worden. Oder anders formuliert: Allein die Aussage, jemand anders hätte Zugang zum Computer gehabt, würde den Wahrheitsbeweis für Maurer unmöglich machen. "Die Beweiswürdigung hat kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger hat nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat. Allein die theoretische Möglichkeit reicht nicht aus.
Der "unbekannte Verfasser"
Obwohl der Kreis der möglichen Verfasser sehr klein gewesen ist, hat der Privatankläger keinen anderen Verfasser genannt. Dass jemand anderer die Nachrichten versendet hat, ist im konkreten Fall und wenn man die übrigen Beweisergebnisse berücksichtigt, eigentlich nicht vorstellbar, denn der "unbekannte Verfasser" hätte wenig Zeit gehabt, dies unbemerkt zu tun; es sind weitere Personen im Lokal gewesen, die aber alle niemanden gesehen hätten, der zum Computer gegangen ist; und der "unbekannte Verfasser" hätte gleichzeitig beobachten müssen, ob der Privatankläger während des Verfassens der Nachricht ins Lokal zurückkommt.
Sigi Maurer freut sich über die Entscheidung des OLG: „Ich bin überglücklich dass das Urteil aufgehoben worden ist. Das bestätigt meine Wahrnehmung, dass die Begründung für meine Verurteilung lebensfremd und absurd war. Das heißt zwar noch nicht, dass ich gewonnen habe, aber es ist ein Etappensieg. Ich bin zuversichtlich, in der zweiten Runden freigesprochen zu werden.“
Adrian Hollaender, der Rechtsanwalt des Craftbeer-Wirts, zeigt sich von der OLG-Entscheidung unbeeindruckt. "Das ist kein unübliches Vorgehen. Mein Mandant hat schon beim ersten Mal Fakten dargelegt. Er wird dabei bleiben. Somit bin ich zuversichtlich, dass das Gericht den Sachverhalt erneut so beurteilt."
Beleidigung
Es ist übrigens nicht das einzige Verfahren, das der Bierwirt gegen Maurer führt. Er hat auch eine Unterlassungsklage eingebracht - Maurer soll ihn öffentlich im Internet und während der Gerichtsverhandlung als "Arschloch" bezeichnet haben. Eine Zivilklage ist anhängig.