Nach Klage von Glawischnig: Facebook muss Urteil veröffentlichen
Das Handelsgericht Wien hat Eva Glawischnig im von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook recht gegeben. Die Plattform muss die gegen die einstige Grünen-Chefin gerichteten beleidigenden Kommentare einer Nutzerin wie auch sinngleiche Beiträge weltweit löschen. Facebook muss das Urteil zudem für sechs Monate auf der Startseite veröffentlichen und die Daten der Hassposterin herausgeben.
Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2016 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als "miese Volksverräterin" und Mitglied einer "Faschistenpartei" bezeichnet worden war. Es wurde eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien angestrebt. Dieses verfügte die Löschung, allerdings kam Facebook dem nur für Österreich nach. Nach einem Zwischenstopp beim Obersten Gerichtshof (OGH) urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren, dass auch nationale Gerichte eine weltweite Löschung - auch von sinngleichen Postings - verfügen können.
Urteil von Facebook anerkannt
Im Hauptverfahren vor dem Handelsgericht Wien wurde das erstinstanzliche Urteil nun von Facebook anerkannt, da der Konzern keine Berufung einlegte, wie Glawischnigs Rechtsanwältin Maria Windhager der APA sagte. Sie sprach von einem "absolut sensationellen" Grundsatzurteil und einem "Sieg auf allen Ebenen".
Facebook muss das Urteil nun für sechs Monate weltweit auf der Startseite www.facebook.com "in dem Bereich, der bei Abruf der Startseite ohne Scrollen sichtbar wird, in einem fett linierten Rahmen, mit fett geschriebener mindestens 20 Punkt großer Überschrift 'Im Namen der Republik!'" veröffentlichen. Das Gericht sieht dies als notwendig an, "um das Umsichgreifen der Meinung, man könne sanktionslos Hasspostings veröffentlichen, zu verhindern".
Facebook veröffentlichte das Urteil bereits. Windhager äußerte allerdings Bedenken, ob dies formgerecht geschah. So dürfte es laut der Anwältin auf Österreich beschränkt sein und auch nicht in allen Browsern aufscheinen. Zudem gelange man nur über einen Klick zum gesamten zu veröffentlichenden Urteil. "Wir prüfen rechtliche Schritte", so Windhager.
Herausgabe der Userdaten
Als besonders wichtig erachtete es Windhager, dass Facebook dazu verpflichtet wurde, die Userdaten - Vor- und Zuname sowie die Anschrift - herauszugeben. Denn die Interessen der Klägerin an der Feststellung der Identität der Nutzerin seien laut dem Urteil evident. Facebook weigerte sich bisher, Userdaten preiszugeben und berief sich auf irisches Recht. Das Urteil stellt nun klar, dass hier österreichisches Recht zur Anwendung kommen kann. Facebook wurde darüber hinaus verpflichtet, 4.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und rund 19.000 Euro Verfahrenskosten zu ersetzen.
Die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, sah in einem der APA vorliegendem Statement einen "wichtigen Sieg vor Gericht gegen Facebook". Die Urteilsveröffentlichung auf der Startseite zeige auf, dass die Plattformen für die Inhalte auf ihren Seiten haftbar seien und sich nicht aus der Verantwortung stehlen könnten. "Verstöße führen zu Schadenersatz und damit Kosten - offenbar verstehen sie nur diese Sprache", so Maurer und merkte an, dass vor allem Frauen und bereits marginalisierte Personengruppen besonders von Hasspostings betroffen seien. "Wichtig für alle Betroffenen ist: Sie sind nicht alleine. Es gibt Mittel und Wege, sich zu wehren und sie wirken."