Chronik/Österreich

Wegen mutmaßlichem Kriegsverbrecher: Anzeige gegen Ex-BVT-Chef Gridling

Der Skandal um den syrischen Stasi-General Khaled H., der vom israelischen Nachrichtendienst Mossad mithilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) im Österreich untergebracht wurde, ist um eine brisante Facette reicher. Der BVT-Sachbearbeiter des Falles, der Beamte L.,hat seine (ehemaligen) Vorgesetzten Peter Gridling, Dominik F. und Karl L. wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Verleumdung und der falschen Beweisaussage bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Das geht aus einer 14-seitigen Sachverhaltsdarstellung hervor, die dem KURIER vorliegt.

„Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Herrschaften die Unwahrheit ausgesagt haben, wie sich zwanglos aus dem Ermittlungsakt ergibt“ sagt sein Anwalt Klaus Ainedter zum KURIER. „Man will sich einfach am Sachbearbeiter abputzen.“

Dem Vernehmen nach bestreiten die Verdächtigen alle Vorwürfe. Peter Gridling ist für eine Stellungnahme telefonisch bisher nicht zu erreichen.

Geheimdienst Mossad

Im Jahr 2015 hatte der Mossad in Absprache mit dem BVT den syrischen Geheimdienst-General Khaled H. nach Salzburg gebracht und dort dem BVT übergeben. Die brisante Akte bekam die Bezeichnung Operation „White Milk“. Das BVT sollte sich weiter um den Syrer kümmern, der Mossad kam im Gegenzug für die Kosten auf.

Wie der KURIER aufdeckte, wurde dem General ein Asylstatus beschafft. Im Jahr 2018 erhebt dann eine US-Nichtregierungsorganisation  CIJA schwere Vorwürfe gegen den General, mehrere Zeugen sprechen von mutmaßlichen Kriegsverbrechen. Erste Ermittlungen der Justiz beginnen. Khaled H. bestreitet alle Vorwürfe. Gegen vier BVT-Beamte wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt.

Wichtig für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind jene Akten, die der Verfassungsschutz über die Operation "White Milk" angelegt hat.  Ende Oktober 2018 übergibt Abteilungsleiter Karl L. laut Aktenlage den „Original-Gesamtakt“ zur strafrechtliches Beurteilung der Justiz.

Spätestens im April 2019 kommt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der Verdacht auf, dass die vom BVT übermittelten Unterlagen unvollständig waren. Im Jänner 2020  stellen die zuständigen Ermittler des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung (BAK) in einem Anlassbericht fest, dass Aktenteile „nicht den faktischen Tatsachen entsprechen, unvollständig sind oder wahrheitswidrigen Dokumentationen entsprechen“.

Vor allem Aktenvermerke über BVT-interne Besprechungen, die den Sachbearbeiter L. entlasten, sollen der Justiz vom BVT nicht übergeben worden sein. Im Oktober 2020 räumte Abteilungsleiter Karl L. ein, dass er vom damaligen BVT-Direktor Gridling per Mail aufgefordert worden sei, die Informationen zum Partnerdienst (Mossad) samt den klassifizierten Dokumenten des Aktes White Milk zeitnahe zu vernichten. Karl L. hatte aber Bedenken und kam der Anweisung nicht nach.

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Erst im Februar 2021 übergab das BMI an die Justiz weitere Aktenbestandteile.

„Im Rahmen einer Besprechung in den Räumlichkeiten der WKSTA am 22. Februar 2021 wurden seitens des BMI weitere deklassifizierte Aktenbestandteile, darunter Aktenvermerke des Sachbearbeiters L. aus dem Akt „White Milk“ übergeben, wodurch letzten Endes bestätigt wird, dass geradezu nicht der Original-Gesamtakt (..) seitens L. und F. den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt wurde“, schreibt Anwalt Klaus Ainedter in der druckfrischen Sachverhaltsdarstellung. Er ersucht die Staatsanwaltschaft Wien, ein Ermittlungsverfahren gegen Gridling, Dominik F., Karl L. und weitere unbekannte Täter einzuleiten. Dem Vernehmen nach bestreiten die Verdächtigen alle Vorwürfe.