Mordprozess gegen Frauentrio: "Ich glaube an Spiritualität"
Unter großem Medieninteresse hat am Montag ein Geschworenenprozess am Landesgericht Klagenfurt begonnen. Drei Frauen standen zum zweiten Mal wegen Mordes, Brandstiftung und Betrugs vor Gericht. Sie waren im Jänner schuldig gesprochen worden, der Oberste Gerichtshof hob die Urteile wegen Formalfehlern aber auf. Im Zentrum steht der Mord an einer 72-jährigen Villacherin im Oktober 2018. Die Zweitangeklagte hat von Anfang an gestanden, die 72-Jährige getötet zu haben.
Voller Saal trotz Corona
Ein Blitzlichtgewitter empfing die drei Frauen, als sie den trotz Corona gut besuchten Schwurgerichtssaal betraten. Die 48-jährige Erstangeklagte, die inzwischen von Christine Lanschützer verteidigt wird, hatte den Vorwurf des Betrugs zugegeben, den Mord will sie aber nicht, wie Staatsanwältin Bettina Dumpelnik ihr vorwirft, in Auftrag gegeben haben.
Die 44-Jährige, welche die Frau erwürgt hatte, behauptete, in Trance gehandelt zu haben, und zwar im Auftrag der Erstangeklagten. Die 62-Jährige, die mit der Tötung nichts zu tun hatte, gab im ersten Prozess alles zu. Sie hatte an mehreren Brandstiftungen mitgewirkt und auch an den Betrügereien.
Sprachrohr Gottes
Laut Anklage beutete die Hauptverdächtige ihre Betrugsopfer finanziell aus, dabei ging es um enorme Summen. Es war demnach ihr Ziel, als Alleinerbin eingesetzt zu werden. Der zweiten Angeklagten gegenüber behauptete sie, Gott würde durch sie sprechen und der Menschheit Aufträge erteilen.
So veranlasste sie die Zweitangeklagte auch, die 72-jährige Villacherin zu töten, weil diese die Haupttäterin wieder aus ihrem Testament streichen wollte. Zudem stiftete sie die 44-Jährige auch an, mehrere Brände zu legen. So wollte sie einen "Feuerteufel" vortäuschen, um letztlich ihr eigenes, hoch verschuldetes Haus anzuzünden und die Versicherungssumme zu kassieren.
Angst um Tochter
Die Zweitangeklagte schilderte bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter Manfred Herrnhofer ausführlich die Abhängigkeit von der Erstangeklagten, in der sie sich damals befunden habe. Sie gab erneut alles zu, vom inkriminierten Mord bis zu den Brandstiftungen. Wortreich erklärte sie, was die Erstangeklagte ihr alles aufgetragen hätte. Auf die Frage des Richters, warum sie das alles getan habe, meinte sie, sie habe Angst um ihre Tochter gehabt, denn "ich glaube an Spiritualität".
Die Fragen des Richters bezogen sich in erster Linie auf die Brandstiftungen, die Verurteilung wegen Mordes war vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Rechtsmittelverfahren bestätigt worden. Immer wieder wies Herrnhofer die 44-Jährige auf Aussagen der Erstangeklagten hin, die sowohl die ihr angelastete Anstiftung zum Mord als auch aufgetragene Brandstiftungen zurückwies. Ob die Erstangeklagte lüge, fragte der Richter. Die Angeklagte: "Selbstverständlich."
Die drittangeklagte 62-Jährige - sie hatte die Zweitangeklagte zur letzten Brandstiftung chauffiert - konnte dem Richter ebenfalls nicht erklären, wie es dazu kommen könne, dass sie ihr Vermögen der Erstangeklagten überlasse, für sie Schulden mache, andere betrüge und dann auch noch an einer Brandstiftung mitwirke. Die Drittangeklagte - mit dem Mord hatte sie nichts zu tun - betonte immer wieder, wie leid ihr das alles tue. Auch sie belastete die Erstangeklagte, in deren Auftrag sie die Zweitangeklagte zum Ort der Brandstiftung gebracht hätte.
Vernehmung der Erstangeklagten
Am Nachmittag die Erstangeklagte von Richter Manfred Herrnhofer befragt worden. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik wirft ihr vor, ihre Mitangeklagten zu Mord, Brandstiftung und Betrug angestiftet zu haben. Die 48-Jährige gab wie schon beim ersten Prozess im Jänner die Betrügereien zu, bestritt aber jegliche Beteiligung am Mord. Von den Brandstiftungen habe sie allerdings gewusst.
Wortreich schilderte die Angeklagte ihre Sicht der Dinge. Sie habe keine Veranlassung gehabt, die Ermordung der 72 Jahre alten Villacherin in Auftrag zu geben. Zwar sei sie als Erbin im Testament eingesetzt gewesen, sie hätte aber das Geld nicht gehabt, um den Töchtern der Frau ihr Pflichtteil auszuzahlen.
Auf die Frage des Richters, welchen Grund die Zweitangeklagte hätte, sie zu belasten und die Frau zu ermorden, servierte sie die Spekulation, die Zweitangeklagte hätte vielleicht selbst auf das Erbe gespitzt.
Kehlkopf zusammengedrückt
Diese hatte das Opfer am 6. Oktober 2018 erwürgt. Sie hatte von hinten zugepackt und mit der linken Hand den Kehlkopf zusammengedrückt, bis die 72-Jährige tot zusammenbrach. Nach Säuberung der Wohnung nahm sie Unterlagen, 900 Euro und Schmuck mit.
Der Schmuck wurde teilweise im Haus der Erstangeklagten gefunden, teils im Dorotheum, wo die Drittangeklagte ihrer Aussage nach die Stücke für die Hauptangeklagte versetzt habe. Die Schmuckkassette habe sie von ihrem Mann bekommen, beteuerte die Angeklagte. Warum die Drittangeklagte sie hier belaste, wisse sie nicht.
Auch bei den Brandstiftungen, die laut beiden Mitangeklagten auf ihr Geheiß erfolgt waren, würden die beiden lügen, betonte die Erstangeklagte. Der Plan dabei war laut Anklage, eine Brandserie vorzutäuschen, damit es nicht verdächtig wäre, wenn das Haus der Erstangeklagten niederbrenne. Dann hätte die Angeklagte die Versicherungssumme kassiert und ihre Schulden bezahlt. Das sei alles ein Blödsinn, so die Angeklagte.
Nach ihrer Vernehmung waren die geladenen Sachverständigen am Wort. Ob es bis zum Abend ein Urteil geben würde, war vorerst offen.