Chronik/Österreich

Mirela B.: Tumult bei Lokalaugenschein

Ein grauer Kastenwagen der Salzburger Justizwache fährt am Montag gegen 11 Uhr vor einem Mehrparteienhaus in Saalfelden (Salzburger Pinzgau) vor. Hinter den abgedunkelten Scheiben sitzt Alexander I., der in diesem Haus vor einem Monat seine 20-jährige Ex-Freundin Mirela B. mit mehreren Messerstichen ermordet haben soll.

Auf der Straße haben sich Angehörige der Toten versammelt. Der U-Häftling – eine dunkelblaue Kapuze tief ins Gesicht gezogen – wird ins Haus geführt, 20 Minuten später kommt er unverrichteter Dinge wieder heraus.

Er hätte in seiner Wohnung die Tat mit einer Puppe nachstellen sollen, entschied sich vor Ort aber doch dagegen. "Er macht von seinem Recht Gebrauch, keine Angaben mehr zu machen", erklärt Staatsanwalt Marcus Neher zum Sinneswandel des Beschuldigten.

Als der Wagen wegfährt, brechen bei den Angehörigen der Toten alle Dämme: Die Eltern versuchen, die Absperrung zu überwinden und auf den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter loszugehen. Der Vater muss von einem Polizisten mit einem Pfefferspray in Schach gehalten werden, während die Mutter weinend zusammenbricht.

Für Stefan Rieder, der in seiner Funktion als Opferanwalt für die Familie vor Ort war, ist diese Reaktion nur zu verständlich: "Sie wollten den Beschuldigten sehen, aber dann ist der Schmerz durchgebrochen. Die Polizei hatte die Situation im Griff."

Die Spezialeinheit Cobra war vom Landesgericht mit der Sicherung beauftragt worden, bestätigt Polizeisprecher Ortwin Lamprecht. Etwa 20 Beamte waren im Einsatz. Sie konnten den Tumult friedlich auflösen: Keine Verletzten, keine Festnahme.

Aktion gescheitert

Die Tatrekonstruktion hätte Klarheit darüber bringen sollen, was sich tatsächlich in der Nacht auf 9. Oktober zwischen dem 21-Jährigen und seiner Ex-Freundin abgespielt hat. Der Beschuldigte habe den Mord nach seiner Festnahme in der Tatnacht zwar gestanden, bei den Einvernahmen in U-Haft aber verschiedene Versionen seines Motivs erzählt.

Ausständig ist noch ein neuropsychiatrisches Gutachten. Darin soll u.a. die Zurechnungsfähigkeit geklärt werden.