Chronik/Österreich

Hannes Dampf in allen Gassen

Bürgermeister Siegfried Nagls Feier zum Fünfziger. Die Opernredoute in Graz. Landeshauptmann Erwin Prölls Sonnwendfeier auf der Donau. Einen Gast haben diese unterschiedlichen Festivitäten gemeinsam: Hannes Kartnig.

Ehemals gewichtiger Präsident des SK Sturm, immer noch erfolgreicher Werbeunternehmer. Aber auch ehemaliger Angeklagter, der nach einer Nichtigkeitsbeschwerde auf Milderung hofft: Fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro wegen des Verdachts des Betruges fasste der 62-Jährige im Februar 2012 aus (nicht rechtskräftig).

Kartnig im Wandel der Zeit

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Seither sind 17 Monate vergangen. Kartnig geht seinem Beruf nach und unter die Leute. Etwa unter die 400, die Ende April zur Feier des Grazer Bürgermeisters Nagl kamen. „Herr Kartnig war viele Jahre unser Geschäftspartner und ist es noch“, begründet das ÖVP-Stadtgeschäftsführer Bernd Schönegger. „Er war viele Jahre everybody’s darling. Wir lassen niemanden fallen, wenn mal was danebengeht. Über die Strafe entscheiden Richter, das ist ja kein Grund, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen.“ Im Juni sah man Kartnig auf Erwin Prölls Donauschiff. „Er hat im Zusammenhang mit der Entwicklung des Fußballs in Niederösterreich unglaubliche Dienste erworben“, lobte Pröll seinen Gast.

Nicht mit den Medien

Der ist aber schweigsam geworden. Reportern gegenüber zumindest. „Mit Journalisten will ich nicht mehr reden. Die guten Leute geben sich nicht mehr für Medien her“, lehnt Kartnig eine Interview-Anfrage des KURIER höflich, aber bestimmt ab.

Sein Wiener Anwalt Roland Kier (Kanzlei Soyer) kümmert sich derweil um das Rechtliche. 266 Seiten hat das schriftliche Urteil im Sturm-Prozess, bei dem neben Kartnig auch noch sieben weitere Herren auf der Anklagebank saßen.

Doch erst seit sechs Wochen liegt der Akt beim Obersten Gerichtshof. Wann die Höchstrichter entscheiden, ist offen. Arbeit haben sie jedenfalls reichlich: Der Senat 13 hat acht Nichtigkeitsbeschwerden vorliegen.

Viele Nichtigkeitsgründe glauben Kartnigs Anwälte gefunden zu haben. Nennen darf sie Kier auf Wunsch seines Mandanten nicht. Zumindest ein Punkt ist aber bekannt: Der Erstrichter hat die Schöffen 2012 nicht erneut vereidigt, das ist für die Verteidiger ein Formalfehler. In so einem Fall startet der Prozess von vorne.