Chronik/Österreich

FPÖ nutzt blaues Fantasie-Landeswappen - und entfernt das Kreuz

Verwenden der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter und die FPÖ-Landesräte illegal ein verfremdetes Landeswappen als Briefkopf?

Das vermutet zumindest ein KURIER-Leser, der kürzlich ein offizielles Schreiben von Manfred Haimbuchner erhielt: Es sei doch bei Strafe verboten, ein offizielles Landeswappen umzuändern, fragt er in der Redaktion an. Tatsächlich ist das im Landesgesetz so festgehalten.

Erfundener Adler

Das von der FPÖ genutzte Wappen trägt vor allem die (Partei-)Farbe blau, es schaut nach einer nicht zu leugnenden Umfärbungsaktion aus. Im Büro von Landes-Vize Haimbuchner wird allerdings vehement bestritten, dass es sich um ein „verfremdetes Wappen“ handelt. Es sei nur eine „verwechselbar ähnliche Darstellung“, das sei ein enormer Unterschied. Haimbuchners Referent Rüdiger Gimborn meint deshalb: „Ich sehe das Wappen in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung.“

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Kurz gesagt: Das Originalwappen darf nicht verändert werden, es darf aber ein daran angelehntes genutzt werden. Tatsächlich schaut der Adler von den Schwingen her ein wenig wie der deutsche Adler aus, meinen politische Beobachter. Kopf, Schwanz und Fänge dürften hingegen komplett aus dem Reich der Fantasie stammen. Kurios ist vor allem, dass ausgerechnet das Kreuz auf der Krone des von der FPÖ geänderten Wappens fehlt.

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Neben Haimbuchner verwenden auch die Landesräte Elmar Podgorschek und Günther Steinkellner das „Fantasie-Wappen“, etwa auf deren Homepage.

Rechtlich in Ordnung

Landeshauptmann Thomas Stelzer will dazu nichts sagen, sein Sprecher verweist dabei auf das Land Oberösterreich. Gerhard Hasenöhrl, der dortige Leiter der Abteilung des Presse, meint dazu: „Den Mitgliedern der Landesregierung steht das Recht zur Führung des Landeswappens zu. (Das) Landesgesetz über die oberösterreichischen Landessymbole versteht unter Führung auch den Gebrauch verwechselbar ähnlicher Darstellungen.“

Und Hasenöhrl weiter: „Den Mitgliedern der Landesregierung kommt das Recht (...) auch in einer abgeänderten Form zu. Die internen Richtlinien (...) des Landes stehen der Verwendung eines individuellen Logos durch die Regierungsmitglieder (...) auf Türschildern und Briefpapier nicht entgegen.“