Flughafen Wien: Dritte Piste darf nicht gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der dritten Start- und Landepiste am Vienna International Airport in Wien Schwechat abgewiesen. Eine ordentliche Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen. "Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen." Dies ergebe "sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe.
"Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf", teilte das BVwG am Donnerstagabend mit.
Flughafen will nicht aufgeben
Bei Gegnern der dritten Flughafenpiste dürften die Sektkorken geknallt haben. Der Flughafen will sich gegen die Verhinderung der vom Unternehmen so sehr herbeigesehnten dritten Piste wehren.
"Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis", teilte ein Airportsprecher mit. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen", betonte der Sprecher. "Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich."
Sprecher des Gerichts waren zu Fragen der Entscheidung (hier einzusehen) zunächst nicht erreichbar.
BVwg: Hoher Stellenwert des Klima- und Umweltschutzes
Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, habe nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, betonte das BVwG. Bei der Entscheidung mitberücksichtigt wurde der hohe Stellenwert des Klima- und Umweltschutzes in der Grundrechte-Charta der EU, der österreichischen Bundesverfassung und der niederösterreichischen Landesverfassung. Zudem habe sich Österreich international dazu verpflichtete, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes habe man sich zudem auf sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt. Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern, seien nicht ausreichend.
28 Beschwerdeführer
Der Richtersenat setzte sich mit Beschwerden von insgesamt 28 unterschiedlichen Beschwerdeführern auseinander. Sachverständige wurden beigezogen. Es prüfte die verschiedenen standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte und den Bedarf aufgrund der steigenden Flugbewegungen sowie die Frage der Flugsicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, betonte es.
Es wurde eine dreitägige mündliche Verhandlung durchgeführt und insgesamt sieben Sachverständigen-Gutachten (Luftschadstoffe, Lärmschutz, Vogelkunde, Umwelthygiene, Verkehrsplanung, Treibhausgasemissionen und Bedarfsplanung) in Auftrag gegeben.
Der Flughafen Wien möchte seit Jahren eine dritte Piste errichten, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat dem umstrittenen Vorhaben nun vorerst einen Riegel vorgeschoben. Rechtlich ist nun nur mehr eine außerordentliche Revision des Antragstellers an den Verwaltungsgerichtshof möglich, um das Großprojekt doch noch durchzusetzen.
Wachsende Flugbewegungen
Der Flughafen argumentiert mit wachsenden Flugbewegungen. Nach der im Erkenntnis zitierten Verkehrsprognose liegt der Verkehrsbedarf in Wien im Jahr 2025 bei 37 Millionen Passagieren und 415.000 Flugbewegungen. Dies entspreche einem Wachstum gegenüber 2008 von 87 Prozent bei den Passagieren bei einer Wachstumsrate von durchschnittlich 3,8 Prozent pro Jahr, und 42 Prozent bei den Flugbewegungen, was eine durchschnittliche Wachstumsrate von 2,1 Prozent pro Jahr ergibt. Ein Großteil des Passagierwachstums werde zwar durch eine steigende Flugzeuggröße beziehungsweise durch eine steigende Anzahl von Passagieren pro Flug erzielt. Dennoch seien die Steigerungen bei der Anzahl der Flugbewegungen so groß, dass im Jahr 2025 ein Kapazitätsbedarf von 100 planbaren Flugbewegungen pro Stunde bestünde. Dies sei mit dem bestehenden Pistensystem nicht leistbar. Zum Vergleich: 2016 wurden 23,4 Millionen Passagiere abgefertigt.
Für das BVwG wiegen jedoch in einer Abwägung die ökologischen Gegenargumente gewichtiger: "Insgesamt überwiegt das öffentliche Interesse, dass es in Österreich zu keinem weiteren markanten Anstieg an Treibhausgas-Emissionen durch Errichtung und Betrieb der dritten Piste kommt und Österreich seine national und international eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der THG-Emissionen einhält gegenüber den verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen. Auch ist die Erhaltung wertvollen Ackerlands für zukünftige Generationen zur Nahrungsmittelversorgung dringend geboten", heißt es in dem Erkenntnis (GZ: W109 2000179-1/291E) gegen die Dritte Piste, die vom BVwG als "Parallelpiste 11R/29L" bezeichnet wird.