Finanz lockert Gesetz fürs Dorfleben
"Es nervt, wenn man als Unternehmer nicht mehr länger als sechs Monate planen kann", sagt Christian Straus, Gastwirt in Zwettl: "Es wäre wichtig, endlich Rechtssicherheit zu haben, um zu wissen, ob man im Kriminal steht oder nicht." Straus ärgert sich vor allem darüber, wie in Österreich Gesetze in Kraft treten. Dass ein halbes Jahr nach Einführung der von vielen Seiten umstrittenen Registrierkassenpflicht ein "Entlastungspaket" beschlossen wurde, treibt den Wirten und ihren Interessensvertretern die Zornesröte ins Gesicht. Vereine, Blaulichtorganisationen und jetzt sogar Parteien inklusive deren Teilorganisationen dürfen hingegen jubeln: Einerseits ist von der Rettung des gesellschaftlichen Landlebens die Rede, andererseits vom bevorstehenden "Tod der Dorfwirte".
"Mit den Zuckerln will man uns zum Schweigen bringen. Aber dieses Paket ist der nackte Wahnsinn und bringt unsere Dorfwirte in Österreich um", poltert Mario Pulker, Bundesobmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer. Alleine im Vorjahr hätten die Vereine in fünf Bundesländern 900 Millionen Euro Umsatz mit Events erwirtschaftet – etwa die Hälfte des Jahresumsatzes der Kleingastronomie in ganz Österreich.
Pulker ortet eine "indirekte Parteienfinanzierung durch die Hintertür" und kündigt eine Verfassungsklage an. Er stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer, das dem KURIER vorliegt (siehe Zusatzbericht).
Traditionen
Sascha Krikler, Initiator der Initiative "Rettet die Vereinsfeste" und Vorstandsmitglied der Jungen ÖVP Burgenland, sieht der Klagsdrohung gelassen entgegen und freut sich über die Neuerungen: "Endlich wird Österreich vereinsfreundlicher."
"Die Vereinsfeste, die unsere aktiven Gemeindeparteien und Teilorganisationen veranstalten, werden nicht gemacht, um Parteikassen zu füllen. Sie sind ein wertvoller Beitrag für das gesellschaftliche Leben und den Erhalt von Traditionen", sagt ÖVP-NÖ-Geschäftsführer Bernhard Ebner. Auch Bundesweinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager, dessen Mitglieder wegen der Registrierkassenpflicht heuer schon Hunderte Feste absagten, ist erleichtert: "Die Entschärfungen bei den bäuerlichen Brauchtumsfesten, Vereinen, Wirten, Feuerwehren und Pfarren waren unumgänglich. Es kann nicht sein, dass wir das Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen", so Schmuckenschlager.
„Diese Neuregelung ist eine unverschämte Parteienfinanzierung und diskriminiert Gewerbetreibende, die sich an Gesetze und Vorschriften halten müssen“, kritisiert Heinz Mayer, Verfassungsjurist im Gespräch mit dem KURIER. Er findet aber nicht nur emotionale, sondern auch mehrere sachliche Gründe, warum seiner Meinung nach die Gleichstellung von Parteien und deren Teilorganisationen mit gemeinnützigen Vereinen verfassungswidrig ist.
In einem sechsseitigen Rechtsgutachten nimmt Mayer die aktuelle Gesetzeslage und die geplante Änderung unter die Lupe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante „Gleichstellung von ungleichen Tatbeständen geradezu ein Lehrbuchbeispiel einer verfassungswidrigen Regelung darstellt.“
Da politische Parteien nicht als gemeinnützig zu qualifizieren seien, sei ihre Gleichsetzung in steuerlicher und gewerberechtlicher Hinsicht mit Vereinen nicht gerechtfertigt.
Politischer Zweck
Aus Mayers Sicht können Parteien nicht als gemeinnützig eingestuft werden, weil deren Zweck es ist, auf die politische Willensbildung bei Bund, Land und Gemeinde Einfluss zu nehmen. Das habe der Verfassungsgerichtshof bereits vor 20 Jahren „zutreffend entschieden“. Parteien würden durch die öffentliche Hand gefördert und finanziert, erklärt Mayer: „Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Tätigkeit politischer Parteien im öffentlichen Interesse gelegen ist.“
Mit der Neuregelung „liegt eine indirekte Parteienfinanzierung vor. Die steht in einem klaren Wertungswiderspruch“, sagt Mayer. Die Ungleichbehandlung würde den Parteien eine erhebliche Begünstigung im Konkurrenzverhältnis zu Gewerbebetrieben gewähren, die sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Daher sei die geplante Regelung in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig, betont Mayer in seinem Gutachten.