Chronik/Österreich

Familienväter können sich Wehrdienst ersparen

Ein 36-jähriger Wiener hat es geschafft, sich den sechsmonatigen Grundwehrdienst zu ersparen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dem Musiker beschieden, dass er zeitlebens nicht mehr zum Bundesheer eingezogen werden kann.

Der am 9. Jänner 1976 geborene Mann war (wegen des Studiums) erstmals am 4. Juni 2007 und ein weiteres Mal am 4. Mai 2009 zu den Waffen gerufen worden. Jedes Mal war es ihm aber gelungen, einen Aufschub vom Präsenzdienst zu erwirken. Der zweifache Vater hatte seine neu geborenen Kinder zu betreuen, während seine Frau – ebenfalls Musikerin – auf Konzertreisen war. Die Einberufungsbefehle wurden jeweils außer Kraft gesetzt.

Väterkarenz

2011 wäre es für das Bundesheer dann brenzlig geworden. Denn am 9. Jänner 2011 beendete der Wiener sein 35. Lebensjahr, und nur bis zu diesem Alter gilt in Österreich die Wehrpflicht. Aber der Mann befand sich nach wie vor in Väterkarenz, durfte gar nicht von der Kindererziehung weggeholt werden, und erst am 19. März 2012 wurde ein neuer Einberufungsbefehl erlassen.

„Familienrecht geht vor Wehrrecht“, sagt der 36-Jährige im Gespräch mit dem KURIER: „Das Bundesheer hinkt der Entwicklung hinterher und muss sich für Fami¬lienväter, die bei den Kinder bleiben, etwas überlegen.“ In dem Fall glaubte das Bundesheer allerdings, mit den alten – lange vor dem 35. Geburtstag erlassenen – Einberufungsbefehlen aus 2007 und 2009 auf der sicheren Seite zu sein. Mitnichten. Die gelten nicht mehr, und der neue kam zu spät. „Man wollte mich ins kriminelle Verweigerereck drängen“, sagt der Musiker und freut sich, dass er mit seiner Beschwerde beim VwGH recht bekommen hat. Sein Anwalt Christof Dunst ist zwar Oberst der Miliz, meint aber dennoch: „Die Republik wird es aushalten, wenn dieser eine Mann nicht eingezogen wird.“