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APA6465950-2 - 13012012 - INNSBRUCK - ÖSTERREICH: ZU APA 157 CI - Die angeklagten Ärzte (l.) am Freitag, 13. Jänner 2012, im Rahmen der Gerichtsverhandlung um den Tod des dreijährigen Amel an der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010, am Landesgericht Innsbruck. APA-FOTO: ROBERT PARIGGER © Bild: APA/ROBERT PARIGGER
Innsbrucker Kinderklinik
28.11.2012

Fahrlässige Tötung: Arzt verurteilt

Der dreijährige Amel kam im April 2010 in der Innsbrucker Kinderklinik ums Leben. Ein behandelnder Mediziner wurde nun verurteilt.

Nach dem Tod des dreijährigen Amel in der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 ist am Mittwoch der deutsche Oberarzt am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe in einer Höhe von 9.000 Euro verurteilt worden. Den Eltern wurden 2.000 Euro Privatbeteiligtenanspruch zuerkannt. Es habe sich um ein fahrlässiges Delikt gehandelt, wie es jedem, auch einem Arzt, passieren könne, erklärte Richter Günther Böhler in seiner Urteilsbegründung.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Verhandlung war Anfang September wegen der Verlesung weiterer Privatgutachten vertagt worden. Eine ursprünglich ebenfalls angeklagte deutsche Assistenzärztin war beim Prozessauftakt im Jänner 2012 noch nicht rechtskräftig freigesprochen worden.