Eine Million Euro Schaden durch Sozialbetrug in Salzburg
Einen mutmaßlichen Gesamtschaden von rund einer Million Euro hat die Task Force "Sozialleistungsbetrug" (T-SOLBE) im Bundesland Salzburg bis Ende Juli dieses Jahres festgestellt. Die Task Force wurde Anfang Jänner 2019 vom Bundeskriminalamt zur Aufdeckung von Sozialleistungsbetrügereien ins Leben gerufen. In Salzburg haben die Ermittler bisher 62 Fälle angezeigt.
Aufgeklärt wurden Betrügereien aus den Bereichen der Mindestsicherung, der Grundversorgung, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Sozialversicherungsgesetzes bis hin zum Europäischen Sozialfonds (EU Förderungsbetrug), hieß es am Freitag in einer Aussendung der Landespolizeidirektion Salzburg. Der Gesamtschaden durch hinterzogene Sozialleistungsbeträge belaufe sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf 1.010.336,44 Euro zum Nachteil der Republik Österreich und insbesondere des Bundeslandes Salzburg.
Schwarzarbeit, verheimlichtes Vermögen
Im Konkreten seien Sozialleistungsbezieher angezeigt worden, "die vor der jeweiligen Behörde Vermögen verheimlichten, parallel zum Leistungsbezug der Schwarzarbeit nachgingen, Einkünfte aus verschiedensten Straftaten lukrierten, oder sich während des Bezuges im Ausland befanden". Diese Personen wären verpflichtet gewesen, ihre Einkünfte zu melden und ihr persönliches Vermögen für ihren Lebensunterhalt einzusetzen. Zudem seien Missbrauchsdelikte mit e-Cards aufgeklärt worden, die "widerrechtliche medizinische Leistungen nach sich zogen".
In der Aussendung wurden mehrere Beispiele von Sozialleistungsbetrügereien genannt. Bei einer Familie, die im September 2015 mit dem Flüchtlingsstrom über die Balkanroute nach Österreich gekommen war und in Salzburg um internationalen Schutz angesucht hatte, habe sich im März 2019 herausgestellt, dass es sich um eine türkische Familie gehandelt habe, "welche die syrische Legende zwecks besserer Erfolgschancen im Asylverfahren vortäuschte", so die Polizei. Die Familie habe vollen Zugang zum Sozialsystem erhalten.
Ein weiteres, von der Polizei angeführtes Beispiel betrifft einen 45-jährigen Bosnier, welcher seit 2014 vorgab alleine in einer Wohnung zu leben und dementsprechende soziale Zuwendungen erhalten hatte. Der Bosnier, er ist seit 2014 ohne Beschäftigung und Mindestsicherungsempfänger (Wohnbeihilfe), verheimlichte der Behörde die Mitbenutzung der Wohnung durch seine Familie. Dem Bosnier wären daher die Sozialleistungen in diesem Umfang und Ausmaß nicht zugestanden.
Saisonarbeiter
Derzeit seien die SOLBE-Ermittler vor allem mit Erhebungen gegen Saisonniers befasst. "Ausländische Gastgewerbemitarbeiter werden nach Ende der Saison abgemeldet, bleiben jedoch mit ihrem Hauptwohnsitz polizeilich im Bundesgebiet gemeldet und sind dadurch zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt." Tatsächlich würden sich die betroffenen Personen aber bis zum nächsten Saisonstart nicht mehr in Österreich aufhalten, sondern oftmals in ihren Heimatländern.