Dubioses Schreiben stellt Friseuren die Haare auf
Von Heike Kroemer
Ich finde es schlimm, mit welchen Mitteln Leute versuchen, unrechtmäßig zu Geld zu kommen“, sagt Anita Haider vom Friseur Pucher in Eisenstadt, während sie das Schreiben von „Alexander Sedelke – Agentur für Gleichbehandlung“ in Händen hält.
Sedelke mit Sitz in der Salzburger Müllner Hauptstraße verunsichert und verärgert derzeit die heimische Friseur-Zunft. Denn in dem Schreiben wird behauptet, dass sie gegen § 31 des Gleichbehandlungsgesetzes bzw. gegen eine EU-Richtlinie verstoßen, denn „bei gleicher Leistung sind Ihre Preise für Frauen höher als für Männer. Dies ist unzulässig.“
249 Euro
„Alexander Sedelke“ verrechnet für das Einschreiten samt Datenerhebung 249 Euro, die unverzüglich auf sein Konto einzuzahlen sind, sonst würde er Klage bei Gericht einbringen und die zuständigen Behörden informieren. Darüber hinaus ist dem Schreiben eine Verpflichtungserklärung beigefügt, die man unterfertigt retournieren soll.
„Derartige Kostenforderungen sind unberechtigt. Hier wird versucht, auf betrügerische Weise Geld zu machen. Diese sogenannte Agentur ist weder klagslegitimiert noch eine berufliche Rechtsvertretung“, warnt Harald Mittermayer, Jurist in der Wirtschaftskammer Burgenland. In dieselbe Kerbe schlägt auch Innungsmeister Diethard Mausser: „Ich kann nur allen Kollegen raten, den geforderten Betrag keinesfalls einzuzahlen, auch wenn der Brief auf den ersten Blick behördlich wirkt.“
Die „Agentur“ macht sich dabei zunutze, dass es jahrzehntelang üblich war, in den Friseursalons für Frauen und Männer unterschiedliche Preise zu verrechnen, doch seit Februar sind neue Preislisten im Umlauf (siehe unten).
„Alexander Sedelke“ ist kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder tauchen Schreiben mit dem Namen und skurrilen Geldforderungen auf, nur die Firmenbezeichnung variiert: Inkasso-Betreiber, Agentur, Dienstleister. Nun hat sich der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb an seine Fersen geheftet. Rein rechtlich stellen die Schreiben alleine nicht unbedingt eine strafbare Handlung dar. Dafür müsste Geld fließen.
Gesetz will keine Haarspalterei
Das ambitionierte Vorhaben, Frauen und Männer vor dem Gesetz gleichzustellen, hat auch die heimischen Friseure erreicht.
Jahrelang war es üblich, dass es eigene Preislisten für Damen und Herren gab, seit Februar dieses Jahres sind neue Preislisten im Umlauf, die nicht mehr nach Geschlechtern differenzieren, sondern nach Art der Tätigkeit. Also etwa Maschinenhaarschnitt, Trockenhaarschnitt, Modehaarschnitt, Waschen, Föhnen usw., plus die zusätzliche Unterscheidung in kurzes, mittellanges oder langes Haar.
Mit dieser Unterscheidung will man dem § 31 des Gleichbehandlungsgesetzes Rechnung tragen, der sinngemäß besagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes bei der Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen diskriminiert werden darf.
„In diesem Bereich hat in der Öffentlichkeit auch viel Irrglaube geherrscht. Natürlich wurde auch schon bisher unterschieden, wie viel Zeit man pro Kunde und Frisur aufgewendet hat“, betont der burgenländische Innungsmeister Diethard Mausser.