Weiter Lockdown: Die wichtigsten Fragen und Antworten für den Alltag
Was ist denn überhaupt noch erlaubt?
Skifahren und Eislaufen. Abgesehen davon bleibt Österreich bis mindestens 7. Februar de facto im "Notbetrieb". Das Haus darf man zum Einkaufen verlassen, um Sport zu machen, den Hund auszuführen, anderen zu helfen oder zur Arbeit zu gelangen. Wichtige Regel: Abstand halten – und zwar ab sofort nicht einen, sondern zwei Meter.
Welche Maske muss man tragen?
Derzeit reicht noch der einfache Mund-Nasen-Schutz. Dringend empfohlen wird aber schon jetzt das Tragen einer FFP2-Maske. Ab 25. Jänner gilt dann eine Pflicht: Im Handel – insofern er eines Tages wieder öffnen sollte – und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen FFP2-Masken getragen werden. Diese sollen zum Selbstkostenpreis in Supermärkten angeboten werden. Für Einkommensschwache sollen sie gratis zur Verfügung gestellt werden.
Wann öffnet der Friseur wieder?
Wer dringend einen neuen Haarschnitt benötigt, muss mindestens bis 8. Februar ausharren. Ab dann sperren – laut der aktuellen Planung – körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Kosmetiksalons und auch der gesamte Handel (frühestens) wieder auf. Einzig die Möglichkeit, Waren zu bestellen und bei Shops abzuholen, besteht weiter. Geschäfte, die für die tägliche Versorgung nötig sind, bleiben natürlich offen.
Wann startet der Präsenzunterricht?
Nach den Semesterferien. Heißt: In Wien und Niederösterreich am 8. Februar, in den restlichen Bundesländern am 15. Februar. Der Unterricht soll im Schichtbetrieb stattfinden, mit Maskenpflicht und wöchentlichen Testungen. Bis dahin bleiben die Schulen im Distance Learning. Das Betreuungsangebot besteht weiterhin, soll aber nur in Ausnahmefällen angenommen werden, so der Appell des Ministers.
Was müssen Unternehmer beachten?
Härtefallfonds und voraussichtlich auch Kurzarbeit werden verlängert. Zusätzlich kommt der "Ausfallsbonus" als ergänzende Wirtschaftshilfe zu den bereits bestehenden Instrumenten. Bis zum Ende der Pandemie sollen Unternehmen damit maximal 30 Prozent oder 60.000 Euro ihres entfallenen Umsatzes pro Monat "schnell" über FinanzOnline beantragen können. Das gilt auch für Kulturbetriebe.
Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?
Dort, wo sie bereits verordnet sind oder noch verordnet werden, gelten Masken- und Testpflicht. Nach drei Stunden hat man rechtlichen Anspruch auf eine zehnminütige Maskenpause. Zudem hat die Regierung eine ausdrückliche Empfehlung ausgesprochen überall dort, wo es möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten. Eine von Pandemie-Experten geforderte Homeoffice-Pflicht gibt es allerdings nicht.
Gastro und Kultur: Wo bleibt der Spaß?
Bis mindestens Ende Februar bleibt die Gastronomie geschlossen und sind Veranstaltungen untersagt. Ausnahmen gelten für gewisse Sportevents ohne Publikum und für Museen, die voraussichtlich ab 8. Februar mit FFP2-Maske wieder besucht werden dürfen. Wer auch während der Pandemie keine Zeit zum Kochenlernen hatte: Take Away und Lieferdienste sind weiterhin gestattet.