„Die Unfähigkeit zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs ist kein Nichtigkeitsgrund. Die sexuelle Gemeinschaft ist kein zwingendesMerkmal der Ehe.“ OGH
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Die Ehe gilt auch ohne Sex
23 Jahre erzwungene Enthaltsamkeit sind kein Grund für Auflösung der Ehe.
von: Ricardo Peyerl Anna-Maria Bauer