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„Die Unfähigkeit zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs ist kein Nichtigkeitsgrund. Die sexuelle Gemeinschaft ist kein zwingendesMerkmal der Ehe.“ OGH © Bild: APA/BARBARA GINDL
OGH-Urteil
16.12.2013

Die Ehe gilt auch ohne Sex

23 Jahre erzwungene Enthaltsamkeit sind kein Grund für Auflösung der Ehe.