Chronik/Österreich

Corona-Maßnahmen sind ein Fall für Höchstrichter

Ein Blatt Papier wandert durch den Saal des Verfassungsgerichtshofes. Präsident Christoph Grabenwarter nimmt es entgegen. „Ich darf darauf hinweisen, dass im Gebäude Maskenpflicht besteht. Das gilt besonders für die Dame beim mittleren Gang.“

Corona-Schutzmaßnahmen werden die Richter des Verfassungsgerichtshofes noch länger beschäftigen. Bei der öffentlichen Verhandlung am Dienstag ging es in erster Linie um den Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Regel.

Eingesperrt

Eine Antragstellerin beklagt, dass sie als Ungeimpfte monatelang nach der Arbeit kaum das Haus verlassen durfte und eingesperrt war. Ein anderer erklärt, schwere Erkrankungen nach Impfungen im Bekanntenkreis beobachtet zu haben. Wieder eine andere bemängelt, dass bei ihr als Genesene der Antikörperstatus kein Gewicht mehr habe. Sie alle fühlen sich ungerecht behandelt.

Mehrere Experten des Gesundheitsministeriums präsentieren Zahlen und Studien, darunter auch Katharina Reich, Gecko-Vorsitzende und verteidigen die Maßnahmen.

Zu Wort kommt auch Intensivmedizinerin Eva Schaden vom AKH. Ihre Botschaft: „Corona-Infizierte sind deutlich betreuungsintensiver. Und das Problem, mit dem wir aktuell kämpfen: Unsere Kollegen erkranken.“

Das Erkenntnis ergeht schriftlich, voraussichtlich in der kommenden Woche.