Chronik/Österreich

Burka-Verbot in Österreich: So wird Polizei vorgehen

"Das ist ein ganz heißes Eisen", sagen ranghohe Polizisten, wenn man sie auf das in zehn Tagen startende "Burka-Verbot" anspricht. So manchen sind noch die Bilder in Erinnerung als Polizisten verschleierte Frauen am Strand von Cannes festnahmen. Fotos, die um die Welt gingen. Die Vorstellungen, wie die heimischen Beamten mit Trägerinnen von Niqab und Co künftig umgehen sollten, gehen derzeit allerdings auch innerhalb der Polizei stark auseinander.

Ministeriumserlass

Heute, Donnerstag, wird deshalb ein Erlass es Innenministeriums ausgeschickt, der regelt, wie die Beamten ab 1. Oktober vorgehen sollen. Auch die Medien werden informiert. Offenbar soll das Motto vor allem lauten: "Aufklären vor dem Strafen". Die Beamten werden zunächst einen Folder übergeben, auch am Flughafen soll dieser bei der Einreise aufliegen. In vier Sprachen wird in dem Papier, das der Redaktion aus Polizeikreisen zugespielt wurde, auf das "Verbot Gesichtsverhüllung in Österreich" hingewiesen.

Darin ist auf deutsch, türkisch, englisch und arabisch zu lesen: "Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht vor, dass an öffentlichen Orten (...) die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt (...) werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Als öffentlicher Ort ist jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann, einschließlich des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs."

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Das steht in etwa auch so im erst im Juni beschlossenen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. Dieses wurde von der ÖVP forciert und von der SPÖ abgenickt. In dem Folder wird auch erklärt, wie die Polizisten bei der Vollstreckung vorgehen sollen: "Ein Verstoß gegen das neue Gesetz zieht eine Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 150 Euro nach sich (...). Die Strafe ist in bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Gesichtsverschleierung jedenfalls auf Aufforderung vor Ort abgenommen werden muss. Wenn Ihre Identität nicht festgestellt werden kann, Sie letztlich trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzen, indem Sie sich weigern die Verhüllung zu entfernen (...), könnten Sie (...) auf die Polizeistation gebracht werden."

Doch so weit will man es nicht kommen lassen. Beim Umgang mit Verschleierten gebe es bisher ohnehin kaum Probleme, heißt es etwa am Flughafen Schwechat. Dort müssen Frauen schon jetzt bei der Einreise ihr Gesicht zeigen. Notfalls werden sie in einen Extrabereich gebeten, um den Schleier vor weiblichen Personal zu lüften. Szenen von verhafteten verschleierten Frauen will man in Österreich aber offenbar vermeiden.

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Beim Bezirkspolizeikommando in Zell/See – der Ort ist beliebtes Ziel für arabische Touristen – wurde zuletzt darauf verwiesen, dass das Gesetz in jedem Fall rigoros exekutiert werde. Verwarnungen sollen keine ausgesprochen, sondern sofort die 150 Euro Strafe fällig werden. Dass es deswegen zu unschönen Szenen kommen könnte, befürchtet man nicht. Die arabischen Gäste seien bisher durch ihre Kooperationsfreudigkeit aufgefallen, heißt es.

Touristiker ohne Sorge

Die Tourismusbranche hat für den Ernstfall vorgesorgt. "Wir informieren in den betroffenen Märkten, vor allem in Saudi-Arabien", sagt Ulrike Rauch-Keschmann, Sprecherin der Österreich-Werbung. "Derzeit ist es kein Thema. Es ist bisher sehr ruhig." Allerdings verweist Rauch-Keschmann darauf, dass die Hauptsaison zu Ende und die Buchungen für kommenden Sommer noch nicht angelaufen seien. "Wir gehen aber derzeit nicht davon aus, dass es aufgrund des Vollverschleierungsverbots zu massiven Rückgängen kommen wird", meint Rauch-Keschmann.