Chronik/Österreich

Bezahlter Urlaub für Feuerwehreinsätze

Tagelang schufteten Tausende Feuerwehrleute nach den jüngsten Unwettern in Niederösterreich und der Steiermark, um verzweifelten Hausbesitzern beim Aufräumen in ihren verschlammten Räumen helfen zu können. Mussten vor sechs Jahren bundesweit insgesamt mehr als 204.000 Unwettereinsätze bewältigt werden, waren es im Vorjahr fast 260.000.

In den meisten Fällen opfern Feuerwehrleute ihren Urlaub oder haben zumindest verständnisvolle Arbeitgeber, um sich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Untertags aber gibt es immer wieder Probleme, genügend Einsatzkräfte zu rekrutieren. Der Bundesfeuerwehrverband will daher den Staat in die Pflicht nehmen, um quasi für „Urlaubstage der Feuerwehrleute“ aufzukommen. Gefordert wird ein flächendeckendes System, das den Unternehmern finanzielle Anreize bietet.„Wir erleben derzeit viele Naturkatastrophen mit dramatischen Auswirkungen. Da ist es wichtig, dass die Feuerwehr ihre ganze Stärke ausspielen kann“, sagt Bundesfeuerwehrpräsident Albert Kern und verlangt staatliche Unterstützung. „Wir benötigen ein flächendeckendes Bonussystem, bei dem Unternehmer vom Bund finanzielle Gegenleistung bekommen, wenn sie ihre Bediensteten frei stellen.“

Wir erleben viele  Wetterextreme. Da ist es wichtig, dass die Feuerwehr ihre ganze Stärke ausspielt.

Albert Kern, Bundesfeuerwehrpräsident
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Dass ein Umdenken notwendig wird, beweisen aktuelle Naturkatastrophen, die in Österreich zuletzt Millionenschäden verursacht haben. Wie berichtet, brachten alleine die Unwetter im Bezirk Neunkirchen, NÖ, Rekordregen. In drei Stunden fiel in Puchberg am Schneeberg fast die gesamte Monatsmenge an Niederschlägen. Die Bezirkshauptmannschaft löste Katastrophenalarm aus. „Bei uns konnte zum Glück jeder seinen Arbeitsplatz verlassen. Im ländlichen Bereich funktioniert das auf Zuruf. Hier gibt es viele Selbstständige oder Landwirte, die natürlich leichter und schneller vor Ort sein können, als das im städtischen Bereich der Fall ist“, sagt Bezirksfeuerwehrkommandant Josef Huber.

Freistellung

Nicht immer funktioniert die Rekrutierung von Personal problemlos, wissen andere. Wenn Feuerwehrmitglieder im Notfall ihren Arbeitsplatz verlassen, handelt es sich nicht um eine (bezahlte) Freistellung. Viele freiwillige Helfer müssen sich nachträglich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. „Ich weiß von vielen, die das wieder einarbeiten müssen. Ein Arbeitnehmer sollte aber eigentlich keinen Nachteil haben, wenn er sich freiwillig engagiert“, sagt Huber.

Daher reagieren inzwischen immer mehr Arbeitgeber in Österreich, um das freiwillige Engagement ihrer Bediensteten zu unterstützen und gewähren ihnen eine bezahlte Freistellung. Die Mitarbeiter der Stadt Villach, die Mitglied bei einer Feuerwehr sind, erhalten ab 1. Juli für ihre gemeinnützige Arbeit fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr. Auch mehrere Ämter der Landesregierungen bieten ihren Beamten ein Zeitkontingent für bestimmte Einsätze an.

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Einen Schritt weiter geht die niederösterreichische Gebietskrankenkasse, NÖGKK, die erst vor wenigen Tagen mit den Stimmen der SPÖ- und ÖVP-Arbeitnehmervertreter eine entsprechende Betriebsvereinbarung beschlossen hat. Darin heißt es sinngemäß: Die jährliche Freistellung im Ausmaß von maximal 40 Stunden (bei Vollzeit) gilt nicht nur für Bedienstete, die bei der Feuerwehr im Einsatz sind, sondern auch bei anderen freiwilligen Hilfsorganisationen wie den Rettungsdienst. Nutzen können das in der Gebietskrankenkasse in Niederösterreich knapp 50 von 1600 Mitarbeitern. „Wir schätzen das Engagement unserer Bediensteten. Daher gilt die Betriebsvereinbarung sowohl für Einsätze als auch für Ausbildungszwecke“, schildert NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter. Er will damit ein kräftiges Zeichen für viele Nachahmer in Österreich setzen.

Bundesfeuerwehrpräsident Kern freut sich über solche internen Abkommen. Auch sein Verband versucht mit Initiativen wie etwa „feuerwehrfreundlicher Betrieb“ Firmenchefs zu motivieren. Trotzdem geht ihm das alles nicht weit genug.

Hintergrund: Ehrenamt mit Hindernis

Bei der Dienstfreistellung für Feuerwehreinsätze sind die Bediensteten auf das Wohlwollen  ihres Arbeitgebers angewiesen. Eine einheitliche, gesetzliche Regelung gibt es in Österreich zu diesem Thema nicht. Gewährt der Firmenchef eine Freistellung, so ist das als  bezahlter Sonderurlaub zu werten. Obwohl die Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr/Rettung einen rechtmäßigen Hinderungsgrund für das Fernbleiben von der Arbeit darstellt, besteht laut Wirtschaftskammer (WKO) kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Da ein rechtmäßiger Arbeitsverhinderungsgrund vorliegt, dürfen keine sonstigen arbeitsrechtlichen Sanktionen (Verwarnung, Entlassung) verhängt werden.