Austro Control: Interner Revierstreit nach spektakulärem Flugunfall
Der spektakuläre Unfall des Notarzthubschraubers „Martin 4“ in der Abenddämmerung des 1. August 2017 am Großglockner beschäftigt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Wien. Der Heli war beim Abheben mit einem Patienten umgekippt. Es gab einen Verletzten. Der betroffene Pilot Herbert G. hat vier Mitarbeiter der Flugaufsichtsbehörde Austro Control wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angezeigt. Zugleich macht er 100.000 Euro Schaden durch den Verdienstentgang geltend. Die Vorwürfe werden bestritten.
„Gefahr im Verzug“
Das ist deshalb pikant, weil G. selbst hauptberuflich als Flugbetriebsinspektor bei der Austro Control tätig ist. Der nebenberufliche Rettungspilot G. wirft den vier Kollegen nicht nur vor, das Verfahren an sich gezogen zu haben und seine Pilotenlizenz für gewerbliche Flüge wegen „Gefahr im Verzug“ ausgesetzt zu haben – und zwar unrechtmäßig, obwohl G. ihnen „als zuverlässiger Pilot und Prüfer“ bekannt ist.
Viel schwerwiegender ist sein Vorwurf, dass die Austro Control mit der Unfallbegutachtung ausgerechnet einen Sachverständigen beauftragte, dem die Behörde zuvor mitgeteilt hatte, dass er nicht herangezogen werden kann. Mit der Begründung: Er habe weder Erfahrung im Hochgebirge noch auf dem speziellen Hubschraubertyp.
Herbert G. bringt in seiner Anzeige auch vor, dass es vier gerichtliche beeidete und fachkundige Sachverständige zur Verfügung gestanden hätten. Außerdem sollen dem Sachverständigen in seiner Expertise Rechenfehler unterlaufen sein, insbesondere bei der Umrechnung von Pfund in Kilogramm.
Grobe Rechenfehler?
„Diese massiven Fehlleistungen wurden von G. aufgezeigt, wodurch wesentliche Punkte des Gutachtens revidiert werden mussten“, heißt es in der Anzeige, die dem KURIER vorliegt. Der Gutachter soll angeblich weder die „involvierten Personen“ befragt noch einen „vollständigen Augenschein vor Ort durchgeführt haben“. Er kam aber zu dem Schluss, „dass der Unfall auf einem Pilotenfehler beruhe“.
Detail am Rande: Ein Monat zuvor hatte eine andere Austro-Control-Abteilung festgestellt, dass G. „kein Pilotenfehler anzulasten ist“.
Für Herbert G. ging der Spießruten-Lauf jedenfalls weiter. Obwohl er den angeordneten Checkflug ohne Fehler absolvierte und ihm auch die uneingeschränkte flugmedizinische Tauglichkeit bescheinigt wurde, wurde er erneut zum Psychologen geschickt. Dort musste er einen Test über die Grundrechnungsarten und einen Intelligenztest über sich ergehen lassen.
Zugleich wurde ihm empfohlen, „eine Gebirgspilotenausbildung nach Schweizer Recht zu absolvieren“, obwohl G. selbst „Ausbildner im Rettungsbereich für hochalpines Gelände“ ist. Er vermutet, dass ihn die vier Kollegen schikanierten, „um die internen Machtstreitigkeiten der Abteilungen in der Austro Control weiter auszutragen und zu verschärfen“.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt dem KURIER, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Polizei mit Erhebungen beauftragt wurde.
Johannes Zink, der Anwalt des Piloten, wollte nicht Stellung nehmen. Fakt ist: Herbert G. durfte erst fünf Monate nach dem Unfall wieder gewerblich fliegen, nachdem der Pilot die angeblichen Missstände in der Verfahrensführung auf der Abteilungsleiterebene vorgebracht hatte.
Scharfer Konter
Bei der Austro Control ist man über die Anzeige verärgert. „Aus Sicht von Austro Control ist der erhobene Vorwurf des Amtsmissbrauchs durch einzelne Mitarbeiter in keiner Weise nachvollziehbar. Es ist völlig unverständlich und in dieser Art einzigartig, dass ein Mitarbeiter gegen andere Kollegen auf Basis ihrer gewissenhaft ausgeübten Verpflichtungen derartige Vorwürfe erhebt. Amtsmissbrauch ist in diesem Zusammenhang auszuschließen“, heißt es in einer Stellungnahme der Austro Control. "Vielmehr mussten nach dem gegenständlichen Unfall am Großglockner entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, und diese waren geboten, um sicherzustellen, dass der betroffene Pilot nach diesem gravierenden Zwischenfall nach wie vor in der Lage ist, seine Tätigkeit unverzüglich wieder aufzunehmen. Es galt dies durch Schulungs- und Überprüfungsmaßnahmen zu verifizieren." Nachsatz: „Hierbei gilt auch, dass Austro Control im Falle eigener Mitarbeiter um nichts weniger konsequent vorgeht, als das sonst der Fall ist.“
Die genaue Ursache für den Absturz ist jedenfalls auch für das Verkehrsministerium noch unklar, zuletzt wurde aber eine (leichte) Überschreitung einer Wartungsfrist festgestellt. Eigentümer Roy Knaus sieht hingegen eine Drehbewegung beim Einsteigen des Patienten als angebliche Ursache. Fest steht, dass es auch Probleme mit dem Material gab, wobei ein Produktionsfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Diskussionen dazu werden weitergehen.