Tausende Strafen über Aktivisten der "Letzten Generation" verhängt
Die Mitglieder der „Letzten Generation“ beschäftigen seit rund zwei Jahren nicht nur die Menschen auf den Straßen, sondern auch die Gerichte in Österreich. Erst am gestrigen Faschingsdienstag machten rund 20 Aktivisten mit „Gehzeugen“ – Holzgestellen in der Größe von SUVs – die Innsbrucker Innenstadt unsicher.
Die Polizei musste die Versammlung nicht auflösen, das erledigten die Aktivisten in diesem Fall selbst.
Anders war es bei einem Massenverfahren gegen 165 Aktivisten, das vergangenen Freitag eingestellt wurde. Es war eines der größten Verfahren überhaupt gegen Aktivisten. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der schweren gemeinschaftlichen Gewalt sowie weiterer Vorwürfe im Zuge der Proteste gegen die Europäische Gaskonferenz im vergangenen Jahr in Wien.
Stichwort Gewalt – ob es sich bei der „Letzten Generation“ um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt, steht laut Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht fest. Ermittelt wird seit vergangenem November nämlich auch in diese Richtung. Die meisten Verfahren gegen die Aktivisten laufen allerdings nicht über die Staatsanwaltschaft, sondern die Verwaltungsgerichte.
320 Verfahren in Wien
Wie viele Verfahren gegen die „Letzte Generation“ im Vorjahr in Wien geführt wurden, könne man nur schätzen, betont Beatrix Hornschall, Sprecherin des Wiener Verwaltungsgerichts. „Strafverfahren vor dem Verwaltungsgericht werden gegen Einzelpersonen geführt. Nicht von Belang ist, ob diese einer Vereinigung angehören.“
2023 habe es in Wien schätzungsweise 320 Verfahren im Zusammenhang mit Klimaaktivisten gegeben. Insgesamt gab es im Vorjahr am Wiener Verwaltungsgericht 363 Verfahren, die unter „Versammlungsgesetz“ protokolliert wurden. „In 115 Fällen erging bereits eine Entscheidung. In 10 Fällen wurde das Verfahren eingestellt“, sagt Hornschall.
Beim Verwaltungsgericht landen allerdings nur die Fälle, bei denen Aktivisten Beschwerde einlegen. Insgesamt erhielten Aktivisten der „Letzten Generation“ seit 2022 rund 2.500 Strafen.
In Zusammenhang mit den Klimaaktivisten geht es hauptsächlich um Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz – etwa das Nicht-Anzeigen von Versammlungen. „In einigen Fällen wurden die Beschwerdeführer auch wegen Störung der öffentlichen Ordnung bzw. Übertretung der Straßenverkehrsordnung bestraft“, sagt die Sprecherin.
Sachbeschädigungen werden von Strafgerichten geahndet. „Bei Sachbeschädigungen hatten wir bisher eine Verhandlung. Sachbeschädigungsvorwürfe werden meist eingestellt, die vom 20. November laufen aber noch“, erklärt Marina Hagen-Canaval, Sprecherin der „Letzten Generation“.
Am Asphalt „betoniert“
70 Aktivisten blockierten im November Verkehrswege rund um Wien. Mit einer speziellen Mischung „betonierten“ sie sich damals auf dem Asphalt fest. Die Feuerwehr musste sie mit einem Trennschneider von der Straße stemmen. Ob die Demonstranten in diesem Fall zur Kasse gebeten werden, steht noch nicht fest.
In der Vergangenheit wurden Höchststrafen meist herabgesetzt. Nicht so bei einer Verhandlung am Montag am Verwaltungsgericht in Wien – elf Aktivisten müssen jeweils 1.200 Euro zahlen. In einer Aussendung baten sie deshalb um Spenden.