16-jähriges Mädchen vergewaltigt: 24-Jähriger zu drei Jahre Haft verurteilt
Weil er ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und genötigt hat, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 24-jähriger Bosnier zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurden. Die beiden hatten sich via Instagram verabredet und sind gemeinsam mit dem Auto zu einem Parkplatz in Kärnten gefahren. Dort wurde die Vergewaltigung verübt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Angeklagte bekannte sich gegenüber dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi nicht schuldig. Der 24-Jährige habe mit ihr auf Instagram gechattet und sie gefragt, ob sie sich mit ihm treffen wolle, er würde sie auch mit dem Auto abholen. Auf einem Parkplatz sei es dann zu sexuellem Kontakt gekommen, welcher jedoch nach Aussagen des Angeklagten einvernehmlich stattgefunden haben soll. "Wir haben uns umarmt, weil ihr kalt war und danach ist sie auf die Knie gegangen und hat angefangen, mich oral zu befriedigen, mehr ist nicht passiert", so der Angeklagte.
Als Richter Kugi nachfragte, warum die 16-Jährige die Vergewaltigung erfinden sollte, sagte er, dass sie sich bestimmt nur als Opfer darstellen wolle. Denn er würde so etwas niemals tun.
Opfer schildert anderen Tathergang
Nach Angaben der 16-Jährigen ist es jedoch ganz anders abgelaufen. Die beiden seien auf den Parkplatz gefahren, weil sie ein paar Runden mit seinem Auto drehen wollten. Als sie aus dem Auto gestiegen sind, habe er plötzlich angefangen, sich sexuell an ihr zu vergehen. Er habe sie fixiert, auf den Boden gedrückt und versucht, sie zu vergewaltigen. Sie habe sich gewehrt und ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass sie das nicht möchte. Irgendwann habe er von ihr abgelassen und sei weggefahren. Daraufhin ist sie von Bekannten abgeholt worden und hat sofort Anzeige erstattet.
Beim Opfer konnten Rötungen im Gesicht und an den Handgelenken sowie DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt werden. Auch das gebrochene Display ihres Handys und ihrer Uhr stimmten mit den Schilderungen des Tatablaufes überein. Da die 16-Jährige bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesend sein musste, wurde ein Video ihrer Aussage bei der Polizei vorgespielt. Während sie den Ablauf der Vergewaltigung schilderte, begann sie immer wieder zu weinen. Für Staatsanwältin Sandra Agnoli gab es keinen Grund, dem Mädchen nicht zu glauben. "Bei den Aussagen des Angeklagten handelt es sich nur um Schutzbehauptungen", sagte Agnoli.
Der 24-jährige Bosnier wurde schließlich zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren sowie zu Teilschmerzensgeld von 1.000 Euro und Schadensersatz von 139 Euro für die Reparatur des Handys verurteilt. Staatsanwältin Agnoli erklärte einen Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist rechtskräftig.