Tödliche Tiefschlaftherapie: Ärzte vor Gericht
Nach dem Tod eines 17-jährigen Mädchens in der Linzer Landesnervenklinik Wagner-Jauregg im Mai 2011 sind am Mittwoch zwei Ärzte vor dem Landesgericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer zu hohen Dosierung bei der Tiefschlaftherapie aus, die Anklage wirft den beiden fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Sie wollen sich laut Anwalt nicht schuldig bekennen.
Die 17-Jährige war nach etlichen Suizidversuchen in Absprache mit der Mutter in einen therapeutischen künstlichen Tiefschlaf versetzt worden. Dieses Verfahren sei laut einem Gutachten nicht unumstritten und riskant, aber im vorliegenden Fall durchaus Erfolg versprechend und lege artis gewesen. Es gehe nicht um die Entscheidung für diese Therapie, betonte der Ankläger. Er wirft den Ärzten aber vor, das Narkosemittel zu hoch dosiert und zu spät auf sich verschlechternde Leberwerte reagiert zu haben.
Er sei überzeugt, dass alle Beteiligten das Beste gewollt hätten, sagte der Staatsanwalt. "Menschlich möchte ich nicht in der Haut dieser Personen stecken." Bei der Patientin habe es sich um keinen normalen Fall gehandelt. Die junge Frau hatte etliche Suizidversuche - selbst noch in der Klinik - hinter sich und auch immer wieder gesagt, dass sie nicht mehr leben wolle. Die Verhandlung sei "an Tragik kaum zu überbieten".
"Burst Suppression" im Visier
Zu Prozessbeginn stand das gewählte Narkoseziel der "Burst Suppression" bzw. die Umsetzung im Zentrum der Verhandlung. Der 50-jährige Arzt sagte, dass die Methode - etwa bei Schädel-Hirn-Traumata - ständig angewendet werde. Das Besondere im vorliegenden Fall sei aber die psychiatrische Indikation gewesen. Seine ebenfalls angeklagte 55-jährige Kollegin wurde am Vormittag noch nicht einvernommen.
Die 17-Jährige hatte nach einem Selbstmordversuch operiert werden müssen. Dabei stellten die Ärzte fest, dass die Narkose ihr offenbar hilft. Daher wurde entschieden, die junge Frau etwa eine Woche lang in einen therapeutischen Tiefschlaf zu versetzen. In diese Entscheidung waren die Angeklagten nicht eingebunden, sie hatten die Therapie als Anästhesisten durchzuführen.
Das Sedierungsziel war eine "Burst Suppression". Dabei wird der Patient soweit narkotisiert, bis die Kurve der Gehirnströme immer flacher wird und es nur mehr gelegentliche Ausschläge ("Bursts") gibt, die man ebenfalls zu unterdrücken versucht. Ziel ist im Wesentlichen eine Art Reset des Gehirns.
Das verwendete Präparat war laut Beipackzettel nur für Erwachsene, nicht für Jugendliche vorgesehen. Ein sogenannter Off-Label-Use von Medikamenten ist aber laut Staatsanwalt nichts Unübliches. Das bedeute nur, dass es keine entsprechenden Studien dazu gebe, der Arzt entscheide aufgrund seines Fachwissens, ob man den Wirkstoff dennoch einsetzen könne.
Missbrauchsvorwürfe
Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil ursprünglich der Verdacht bestand, dass es sich bei der jungen Frau um ein Missbrauchsopfer handelte. Sie hatte Anfang September 2010 einer Betreuerin im Spital anvertraut, jahrelang von ihren Großeltern und zwei Nachbarn, darunter ein pensionierter Richter, gequält und sexuell missbraucht worden zu sein. Die Verdächtigen waren deswegen zwischenzeitlich sogar in Untersuchungshaft.
Die Einvernahmen des Mädchens warfen aber immer mehr Widersprüche auf und schließlich wurden die Verfahren gegen sämtliche Beschuldigte eingestellt. Laut einem Gutachten gibt es keine Hinweise, dass den Schilderungen der jungen Frau persönliche Eindrücke zugrunde liegen würden. Für die Mutter der 17-Jährigen bestand jedoch an der Glaubwürdigkeit ihrer Tochter nie ein Zweifel.
Ein Urteil wird am Mittwoch aller Voraussicht nach nicht mehr gesprochen werden. Am Nachmittag sollen die zweite Angeklagte und Zeugen aus dem Spital gehört werden. Für die Sachverständigen und eventuell weitere Zeugen soll es einen weiteren Termin geben.