Chronik/Oberösterreich

Jäger verkaufte Gammelfleisch

Die wollten mir eins auswischen, weil sie selber auf den Jagdleiterposten gespitzt haben. Deshalb haben sie mich angezeigt, das ist eine reine Intrige", echauffiert sich Jäger Josef S. aus Kleinzell am Montag vor seiner Verhandlung im Landesgericht Linz.

Helmut S., der anhand von Beweisfotos den Fall ins Rollen gebracht hat, reagiert empört. Es fehlt nur wenig, dass die beiden Kontrahenten aufeinander losgehen.
Laut Staatsanwaltschaft soll Josef S. in mindestens zwei Fällen vergammeltes Wildfleisch vorsätzlich als genussfähig deklariert und verkauft haben. Er muss sich wegen versuchten schweren Betruges verantworten.

"Ich bin 100-prozentig überzeugt, dass kein Gammelfleisch in den Verkehr gekommen ist - das hätte der Händler nie genommen", behauptet der Ex-Jagdleiter der Jagdgesellschaft Kleinzell. Die Beweislast ist jedoch erdrückend. Richter Klaus-Peter Bittmann liegen Aufnahmen vor, die ein totes Reh zeigen, dessen Hinterläufe verstümmelt sind. Der Jagdsachverständige Christopher Böck diagnostiziert als mögliche Todesursache einen Unfall: "Der linke Lauf schaut zertrümmert aus - ein offener Bruch." Derartiges Fallwild sei für eine weitere Verwendung ungeeignet. "Außer, man konsumiert es selbst."

Die beiliegende Bescheinigung (Wildbret-Anhänger) weist den Kadaver jedoch als Jagdwild (von Jägern geschossen, Anm.) aus. Auf der Bestätigung prangt der Name des Bruders des Angeklagten, der offiziell Beschauungen durchführen darf. August S. hielt sich zu dem Zeitpunkt aber nachweislich zur Kur im Burgenland auf - er kann sie gar nicht ausgestellt haben.

Fälschung

Als Zeuge vor Gericht gibt er zu, dass Josef S. die Bescheinigung ausgefüllt und falsch unterschrieben hat. "Das hab' ich erst einen Monat später erfahren."
Oswald K., ein weiterer Zeuge, schildert die Ereignisse am 30. Oktober 2007. Er hat große Erinnerungslücken, die sich nach einer Ermahnung des Richters bessern. "Ich bin geholt worden, weil ein totes Reh auf dem Gleis der Mühlkreisbahn lag", sagt K.
Er habe das dem Jagdleiter gemeldet und den Kadaver ohne einen Wildbret-Anhänger in die Wildkammer zu den geschossenen Tieren gehängt.

Ein Vertreter der Wildhandelsfirma bestätigt den Kauf: "Ich gehe davon aus, dass das Reh in den Verkehr gelang ist." Richter Bittmann sieht den versuchten Betrug erwirkt. Er verurteilt den Jäger zu drei Monaten bedingter Haft. Der Angeklagte nimmt die Strafe an, der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab - nicht rechtskräftig.