Schaden in Millionenhöhe
Nach der menschlichen Tragödie durch den Tod des 93-jährigen Rudolf J. bei einer Gasexplosion im Linzer Franckviertel droht seiner Familie nun auch ein finanzielles Desaster.
Stellt sich heraus, dass der Pensionist das Unglück am 19. August durch einen Bedienungsfehler an seinem Gasherd ausgelöst hat, könnten in letzter Konsequenz seine Erben zur Kasse gebeten werden, sagt Andreas Riedler, Professor für Versicherungsvertragsrecht an der Johannes Kepler Uni Linz.
Regressansprüche
Wer eine Hausratsversicherung hat, sei auf der sicheren Seite, beruhigt Riedler: „Die Versicherungen zahlen das in der Regel, stellen aber wiederum einen Regressanspruch an die Hausratsversicherung des Verschulders. Alles, was die vertraglich festgelegte Summe übersteigt, muss derjenige dann privat bezahlen.“ Im Fall des toten Rudolf J. dürfte das die Erben der Verlassenschaft betreffen, erklärt er weiter.
Unbürokratische Hilfe
Daher sei es wichtig, die Explosionsursache eindeutig zu klären, betont GWG-Hausverwalter Stadler. „Derzeit können wir nur davon ausgehen, dass der Gasherd die Quelle war.“
Die meisten der 19 Betroffenen seien bereits in Ersatzquartiere übersiedelt. Einige Versicherungen hätten flott reagiert und ihnen unbürokratisch eine Akontozahlung überwiesen. Leider nicht alle, kritisiert Stadler: „Viele haben alles verloren. Ihnen ist nicht zuzumuten, dass sie sich jetzt auch noch mit Papierkram plagen müssen. Wir wollen mithelfen, dass jeder schnell eine Finanzspritze für den Neuanfang bekommt.“
Gestern, Dienstag, wurde Rudolf J. auf dem Urnenhain in Linz-Urfahr beigesetzt. Der 93-Jährige ist am vergangenen Mittwoch an den Folgen der schweren Verbrennungen gestorben, die er sich bei der Explosion in seiner Küche zugezogen hatte.