Endbericht: ÖBB schuldlos an tödlichem Unfall mit Kinderwagen
Der Unfall war der Horror jeder Mutter. Am 8. April des Vorjahrs stellte eine 33-jährige Frau auf dem Bahnhof Linz ihren Kinderwagen ab, um einen Fahrschein zu kaufen. Dieser rollte los und geriet unter einen Güterzug – das einjährige Mädchen starb. Während die Mutter mittlerweile zu drei Jahren bedingter Haft verurteilt wurde, versuchte die Untersuchungsstelle des Verkehrsministeriums zu klären, ob es bei den ÖBB ein Mitverschulden gab.
Als mögliche neue Ursache wurde der starke Wind ins Spiel gebracht, der mit mehr als 40 km/h wehte und so den Kinderwagen eventuell in Bewegung setzte. Dem Lokführer sei kein Verschulden anzulasten, war er doch mit 68 km/h langsamer als erlaubt unterwegs. Kritisiert wird, dass es zwar eine Videoüberwachung am Bahnhof gab, der entscheidende Bereich aber nicht einsehbar war. Deshalb rät der Bericht, die Aufstellung zusätzlicher Kameras zu prüfen. Bereits in die Wege geleitet wurde eine Änderung der Hausordnung in den Bahnhöfen – darin wird in einem neuen Punkt auf den richtigen Umgang mit "Kinderwägen und/oder Gepäckstücken auf Bahnsteigen" hingewiesen.