Chronik/Oberösterreich

Adoptions-Erlaubnis für blindes Paar: Land legt Berufung ein

Die Freude eines blinden Paares aus Traun über das Urteil des Bezirksgerichts Linz dauerte kaum drei Tage. Wie berichtet, war am Dienstag die erstinstanzliche Entscheidung des Richters Wolfgang Wallmüller bekannt geworden. Er befand, dass Elfriede Dallinger und Dietmar Janoschek bei dem Versuch, ein blindes bulgarisches Waisenkind zu adoptieren, vom Land diskriminiert worden seien.

„Wir freuen uns wahnsinnig über das Urteil – gleichzeitig fürchten wir uns aber davor, dass das Land nicht aufgibt und das Verfahren weiter verschleppt“, sagte Janoscheks in einer ersten Reaktion.

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Am Freitag ereilte das Paar tatsächlich der befürchtete Dämpfer. „Wir werden Berufung einlegen und das Urteil notfalls bis zur obersten Instanz bekämpfen“, kündigte der für die Jugendwohlfahrt verantwortliche Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl am Vormittag im KURIER-Gespräch an.

Von Diskriminierung könne in der Causa seiner Ansicht nach keine Rede sein. „Eine solche kann nur dann eintreten, wenn sich eine Entscheidung mit Vorsatz und Absicht gegen die möglichen Kindeseltern richtet. In diesem Fall ging es aber immer nur um das Kindeswohl.“ Bei einer Adoption müsse gewährleistet sein, dass ein Kind in einer neuen Familie unter bestmöglichen Bedingungen aufwachsen könne.

Enttäuschung

Janoschek, vom KURIER darüber informiert, zeigte sich extrem enttäuscht. „Das tut mir sehr weh“, erklärte der 42-Jährige nach einer Schrecksekunde. Ackerls Argument mit dem Kindeswohl bezweifelt er. „Ginge es allein darum, dann soll der Herr Landesrat doch bitte nach Bulgarien fahren und sich persönlich die Rahmenbedingungen anschauen, unter denen blinde Waisenkinder dort vor sich hinvegetieren.“ Jedem dieser Kinder würde es bei ihm und seiner Lebensgefährtin vermutlich deutlich besser gehen.

„Herrn Ackerls Vorgangsweise ist für mich unbegreifliche – manchmal versteht man die Welt nicht mehr.“

Janoschek und Dallinger fürchten nun, dass sich das Verfahren noch mindestens zwei Jahre dahinziehen könnte. „Auch wenn wir dann Recht bekommen, kann es sein, dass wir bis zur endgültigen Zuteilung eines blindes bulgarischen Kindes zu alt sind.“ Im ungünstigsten Fall könne sein, dass Elfriede Dallinger dann 50 Jahre alt ist. „Irgendwann macht es biologisch keinen Sinn mehr.“