Weinkenner kritisieren DAC-Vielfalt
Von Jürgen Zahrl
Wenn die Wachau wahrscheinlich schon ab Jahrgang 2020 ein DAC-System mit Rieden-, Orts- und Gebietsbezeichnungen bekommt, werden 26 Weinsorten enthalten sein. So viele, wie noch nie.
In anderen Weinbaugebieten haben sich regionale Komitees auf höchstens fünf herkunftstypische Weine geeinigt, die unter dem gesetzlichen Siegel vertrieben werden dürfen. Dass jetzt mehr als zwei Sorten je DAC-Region erlaubt sind, sei für Kunden verwirrend, kritisieren Weinkenner und sehen die Ursprungsidee, eine kleinere Anzahl regionstypischer Weine unter der Herkunftsangabe international besser zu vermarkten, verwässert.
Nachzügler
Ganz bewusst haben sich die beiden Weinbauregionen Carnuntum und Wachau lange Zeit zurückgehalten. Erst seit das Regelwerk auch mehrere Weinsorten pro Region zulässt, denken auch die noch fehlenden Weinbaugebiete – Wagram und Thermenregion – über DAC nach. Der Grund für das Zögern: Das Gesetz erlaubt auf allen nicht klassifizierten Weinen nur noch das Bundesland als Herkunftsbezeichnung – ein Nachteil für bekannte Leitregionen.
„Es ist irre, dass man auf bestimmten Weinen nicht mehr draufschreiben darf, woher sie kommen“, sagt Michael Prünner, Chef des Web-Handels „Neun Weine“. Das verwirre Kunden viel mehr. Durch aufgeweichte Regeln sei nicht mehr erkennbar, wofür DAC steht. Im Weinviertel sei klar, dass sich hinter den Buchstaben der Grüner Veltliner verbirgt.
„Ich bin ein Fan von Kennzeichnung, die funktioniert, so wie es der Vereinigung ‚Vinea Wachau‘ mit den drei Klassen Federspiel, Steinfeder und Smaragd gelungen ist. Unser Land ist aber zu klein und zu divers für ein gesetzliches Korsett.“
Jetzt seien die Regionen unter Druck: „Wer nicht dabei ist, bekommt kein Fördergeld mehr“, glaubt Prünner.
Defensive
Dass auch die Wachauer Winzer trotz starker Eigenmarken und internationalen Erfolgs als 15. DAC-Region andocken wollen, hat Gründe: „Zuletzt sind wir in die Defensive geraten, weil wir nicht dabei sind und keine gesetzlich geprüften Herkunftsweine anbieten können“, meint Anton Bodenstein, Obmann des Weinkomitees Wachau. Um Region, Produktion und Verarbeitung auch für spätere Generationen rechtlich zu schützen, habe man diesen Weg gewählt.
„Bestärkt hat uns ein EuGH-Urteil. Die Richter haben im Sinne der Konsumenten entscheiden, dass nur die Rioja-Winzer garantieren können, dass Rioja in der Flasche ist“, sagt Bodenstein. Unter DAC wolle man auch die „Buntheit der Wachau“ abbilden, zugleich werde es weiterhin die drei Vinea-Klassen geben.
Keine Förderkürzungen
Aus Sicht von Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager hat sich das DAC-System in die richtige Richtung weiterentwickelt. Förderkürzungen müssten Nicht-DAC-Regionen aber keine fürchten. Man habe nach der Einführung 2003 erkannt, dass man auch die Sortenvielfalt zulassen sollte. „Für Kunden wird jetzt alles klarer. Sie können darauf vertrauen, dass sie bei DAC hochwertige, gebietstypische Weine bekommen“, so Schmuckenschlager, der auf strenge Kontrollen verweist.
Gleichzeitig werde garantiert, dass die Trauben für den Wein innerhalb des Gebiets geerntet werden, erklärt Willi Klinger, noch Chef der Österreich Wein Marketing: „Die Sortenvielfalt der Wachau wird beim Gebietswein als typisch anerkannt, während für Ortsweine weniger Sorten und für charaktervolle Riedenweine nur mehr Riesling und Grüner Veltliner zugelassen sind.“
Die DAC-Regeln
„DAC“ steht für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wer auf einem Weinetikett unmittelbar nach dem Namen des Weinbaugebiets die Buchstabenkombination „DAC“ (etwa Weinviertel DAC oder Kamptal DAC) liest, hat garantiert einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich. Wenn Weine nicht als DAC klassifiziert sind, dürfen sie laut Gesetz nicht die Regionsbezeichnung im Namen tragen, sondern nur das jeweilige Bundesland. Insgesamt gibt es in Österreich 40 zugelassene Qualitätsrebsorten (26 weiße und 14 rote).