Chronik/Niederösterreich

Waldhäusl verschärft Rotlicht-Regeln

Es ist schon einige Zeit her, da ging ein Aufschrei durch die Ortschaft Rainfeld im Bezirk Lilienfeld. Rund 100 Meter von einer Schule entfernt hatten Frauen in einem Bordell ihre Dienste angeboten. Bürger protestierten, der damalige Ortschef geriet in Erklärungsnot, berief sich aber auf das Landesgesetz. Der Abstand sei rechtlich in Ordnung, betonte er.

Konkreter Mindestabstand

Fälle wie diese wird es in Zukunft vermutlich nicht mehr geben. Dafür soll ein neues Prostitutionsgesetz sorgen, das die Vorbegutachtung bereits passiert hat und bei ausreichender Zustimmung noch im Herbst in Kraft treten könnte. „Es wurden“, betont der zuständige FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl, „vor allem die Wünsche und Anregungen der Polizei berücksichtigt.“

Während Bordelle bislang nur in „unmittelbarer Nähe“ zu Schulen, Kindergärten, Amtsgebäuden, Krankenhäusern und Sportstätten nicht betrieben werden durften, wird diese schwammige Formulierung im Gesetz gestrichen. Denn künftig muss der Mindestabstand 250 Meter betragen.

Gemeinde werden stärker eingebunden

Fest steht für Waldhäusl auch, dass die Exekutive bei Amtshandlungen vor Ort mit umfangreicheren Befugnissen als bislang ausgestattet werden soll. Wie diese im Detail aussehen könnten, soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden, weil es in den kommenden Monaten noch zu Nachbesserungen kommen könnte.

Überwachung

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Herauszulesen ist aber, dass die Überwachung der Betriebe nochmals verschärft werden soll. Der Wunsch ist, dass die Gemeinden noch viel stärker eingebunden werden, wenn es um die Meldepflicht von angemeldeten Prostituierten an die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landespolizeidirektion geht. Von jenen Personen, die diesem Geschäft nachgehen, werden zudem künftig mehr Daten verlangt als bisher.

Schutzalter

Härter als bislang will der FPÖ-Politiker dann durchgreifen, wenn die Anzeigepflichten nicht vollständig beziehungsweise rechtzeitig erfüllt werden, oder Fahndern der Zutritt zu Etablissements verwehrt wird. Derzeit beträgt die Geldstrafe bei einem einmaligen Vergehen 3.600 Euro, Waldhäusl will dem aber noch „Sanktionen“ hinzufügen.

Gesenkt hingegen werden soll das Mindestalter jener, die käuflichen Sex anbieten dürfen – von 19 auf 18 Jahre. „Damit erfolgt eine Anpassung des Schutzalters auf die Volljährigkeit“, heißt es.

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