Chronik/Niederösterreich

„Waffenmeldung reine Schikane“

Herbert Petz ist stinksauer. Der passionierte Jäger aus Laa/Thaya im Weinviertel ärgert sich über die jüngste Waffengesetz-Novelle: „Ich soll jetzt zum dritten Mal für die Registrierung ein und der selben Waffe zahlen, die bei der Behörde längst gemeldet ist. Ich frage mich wirklich, was sich unsere Politiker dabei überlegen.“

Wie berichtet, müssen Besitzer ihre Gewehre bis Juni 2014 anmelden. Das läuft meist über den Waffenhandel, der sich den Aufwand bezahlen lässt, meist 15 Euro. Eigentümer können ihre Waffen auch kostenlos selber registrieren, brauchen dazu aber eine Bürgercard, sowie Internetzugang. „Ich habe kein Internet und ich verstehe nicht, warum der Waffenhandel schon wieder kassiert. Mir geht es nicht ums Geld, aber wieso macht das die Behörde nicht selber? Bei den Kurzwaffen geht das ja auch“, meint Petz.

Stempel

Bereits vor Jahren hat Petz – entsprechend einem Gesetz aus 1996 – für die erste Registrierung eines Gewehres beim Händler bezahlt. „Der Händler hat mir einen Stempel auf einen Zettel gegeben und dafür kassiert. Später habe ich einen europäischen Waffenpass gelöst, der nötig ist, wenn man ins Ausland fährt. Das hat wieder Geld gekostet und war nur für gemeldete Gewehre möglich. Jetzt soll ich die Waffen zum dritten Mal registrieren lassen, weil die Verwaltung nie imstande war, die Zettel von den Händlern abzuholen, wo sie jahrelang unbeachtet gelegen sind. Das ist reine Schikane. Meine Jagdkollegen denken genau so“, schimpft Petz. Er habe extra bei der Bezirkshauptmannschaft nachgefragt, ob die Registrierung mit dem europäischen Waffenpass reiche. Das sei nicht der Fall, hieß es: Bisher seien Waffen zentral gemeldet worden, jetzt werden sie zentral registriert.

Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium sagt dazu: „Die zentrale Registrierung wurde mit 01. 10. 2012 neu eingeführt. Für Waffen der Kategorien C und D gab es hingegen bisher keine dementsprechende behördliche Registrierung.“ Eine Rückerfassungspflicht mit Frist 30. 06. 2014 sei für Waffen der Kategorie C nun vorgesehen.

Vereinfachung

„Die Registrierung kann kostenfrei auch online erfolgen“, erklärt Grundböck. Mit der Möglichkeit einer Registrierung bei Waffenfachhändlern sei auch eine Verwaltungsvereinfachung für Waffenkäufer verbunden, „nachdem hier Erwerb und Registrierung bei einer einzigen Stelle, ohne zusätzlichen Behördenweg, erfolgen können.“