Chronik/Niederösterreich

Stiefvater niedergestochen: „Töten wollte ich ihn nicht“

Es war ein lautstarkes Wortgefecht. Dann rammte der 19-Jährige dem verhassten Stiefvater ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser mehrmals in den Leib. Nach dem beinahe tödlichen Angriff gegen den 60-Jährigen in Wiener Neustadt hatte sich Akos M. in einer Fabrikshalle verschanzt.

Im Zuge einer Großfahndung, an der auch ein Polizeihubschrauber und die Cobra beteiligt waren, wurde er vom Wärmebildsystem des Polizeihubschraubers aufgespürt und von der Cobra festgenommen.

Das war im Mai dieses Jahres. Am Freitag ging am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess wegen Mordversuchs gegen den 19-Jährigen und drei Komplizen und Mitwisser ins Finale.

Die Staatsanwaltschaft bezichtigte nicht nur Akos M. des versuchten Mordes an seinem Stiefvater Reinhard P., sondern auch einen 24-Jährigen, einen 17-Jährigen sowie einen 15-Jährigen der Beitragstäterschaft. Sie sollen zumindest vom Plan der Messerattacke gewusst und dabei als Aufpasser Schmiere gestanden sein.

Zufälliges Treffen

Das bestritten die drei jungen Männer vehement. Zwei von ihnen, die sogar auf freiem Fuß zu den Verhandlungen kamen, wollen Akos M. gar nicht gekannt haben. Man habe sich an dem verhängnisvollen Tag zufällig beim „Herumhängen“ am Areal der ehemaligen Rax-Fabrik getroffen.

Wenn sie gewusst hätten, was Akos M. im Schilde führe, wären sie niemals zur Garage des Stiefvaters mitgekommen, so die beiden Mitangeklagten.

Alle vier Beteiligten kommen aus sozial schwachen Verhältnissen und zerrütteten Familien. Darin sieht auch die Verteidigung von Akos M. eine Erklärung für den Messerangriff. Der Bursche soll als Kind unter dem angeblich gewaltbereiten Stiefvater gelitten haben. Der Angriff mit dem Messer habe stattgefunden, „töten wollte ich ihn aber nicht“, so der Angeklagte.

Verurteilung

Dass der 60-jährige Reinhard P. heute noch am Leben ist, sei laut dem Gutachten des Sachverständigen einigen glücklichen Umständen geschuldet. Ein Messerstich verfehlte die Beinschlagader nur um wenige Millimeter.

Die beiden Hauptangeklagten wurden wegen versuchten Mordes bzw. Beitrag zum versuchten Mord zu jeweils 15 Jahren verurteilt – nicht rechtskräftig. Die beiden Helfer erhielten für Beitrag zur Körperverletzung je zwölf Monate bedingt, ebenfalls nicht rechtskräftig.