Chronik/Niederösterreich

Shopping City Süd nimmt sich die Parksünder vor

Das Management der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf, NÖ, macht Ernst: Für rund 7000 Parkplätze beim größten Einkaufscenter Österreichs gilt ab heute eine maximale Parkdauer von vier Stunden. Hinweisschilder wurden am Donnerstag aufgestellt – dauerparkenden Mitarbeitern und Pendlern droht jetzt eine Besitzstörungsklage.

Kunden soll die Maßnahme hingegen nicht beunruhigen, meint Center Manager Anton Cech: "Wenn jemand kommt und den ganzen Tag bei uns verbringt, werde ich ihm den roten Teppich ausrollen und nicht klagen." Aber wie will man unterscheiden? Und wozu der ganze Aufwand?

Proteste

Über einen Monat lang wurden die Parkdauer auf den Stellplätzen der SCS analysiert. Das Ergebnis: Listen mit Kennzeichen von Dauerparkern. Um sie erstellen zu dürfen, holte man sich sogar eine Genehmigung vom Innenministerium. "Wir kennen jetzt unsere Pappenheimer", meint Cech.

Das System funktioniert nicht über Videoüberwachung. Sensoren zeigen an, ob ein Platz belegt ist. Damit kann auch ermittelt werden, wie oft er pro Tag umgeschlagen wird. Fünf bis sechs Mal sind üblich.

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Mehr als 10.000 Parkplätze gibt es rund um die SCS. Klingt viel, an den Wochenenden und in der Adventzeit ist das aber gerade ausreichend. "Da können wir es uns nicht leisten, dass die besten Parkplätze von Mitarbeitern oder Leuten belegt werden, die dann mit der Badner Bahn nach Wien weiterfahren", meint Cech. Die Mitarbeiter wollte man schon im Vorjahr verpflichten, die Plätze an den Rändern zu nutzen. Nach Protesten appellierte man, das freiwillig zu tun. "75 haben dann dauerhaft mitgemacht", meint Cech. Rund 4000 Menschen arbeiten in der SCS.

Nicht nur im Advent

Bis zu 25 Millionen Kunden hat die Shopping City Süd pro Jahr, in der Vorweihnachtszeit kommen pro Samstag rund 100.000. Die "Operation Scharf" beim Parken sieht man im Management als Kundenservice. "Das ist vergleichbar mit den längeren Öffnungszeiten im Advent", so Cech.

Bis 7. Jänner gilt die Obergrenze von vier Stunden täglich. Danach an Samstagen, Fenstertagen und in den Ferien.