Sexuelle Gewalt gegen die eigene Familie: Beschuldigter vor Gericht
Ein 65-jähriger Mostviertler muss sich seit heute vor einem Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten wegen schwerer Gewaltdelikte verantworten. Der Mann wird der Notzucht, der mehrfachen Vergewaltigung und des Beischlafes sowie der Nötigung zur Unzucht mit Unmündigen beschuldigt. Der Angeklagte soll jahrelang seine unter anderem mit ihm im Haushalt lebenden nahen Verwandten mit permanenter brutaler Gewalt durch Schläge und Drohungen gefügig gemacht haben.
Die Taten sollen besonderes drei Frauen im Kindesalter zwischen den Jahren 1976 und 2005 betroffen haben. Der Beschuldigte, der auf freiem Fuß zur Verhandlung gekommen war, sei eine Art Familienoberhaupt eines Clans gewesen, sagte die Staatsanwältin. Er habe sich genommen was und wann er wollte, auch in sexueller Hinsicht, erklärte sie.
Gegen den 65-Jährigen war in den vergangenen Jahren aber nicht nur wegen fortgesetzter Gewalt gegen Familienmitglieder ermittelt worden. Im Herbst 2019 suchten Experten des Landeskriminalamts Niederösterreich auf Grundstücken des Beschuldigten sogar nach Spuren einer in den 1980er-Jahren verschwunden Frau. Die damalige Lebensgefährtin des Mannes war spurlos verschwunden.
Keine Leiche
Die Polizei forschte auf Grundstücken des nun angeklagten Mannes im Bezirk Amstetten und im Bezirk Melk nach der Leiche der Frau. Sie wurde aber nicht fündig, womit dem Mann eine mögliche Mordanklage erspart blieb.
Neben den zahlreichen Gewaltvorwürfen stand damals auch noch das Thema Menschenhandel am Radar der Kriminalisten. Es ging um das Schicksal eines Knechts, der am Hof des Mannes arbeiten musste.
Bei dem unter Vorsitz von Richterin Doris Wais-Pfeffer eröffneten Prozess gegen den Verdächtigten soll es noch zu einem zweiten Verhandlungstermin kommnen. Die Anwältin des Angeklagten erklärte im Sinne ihres Mandanten, dass er sich für nicht schuldig halte. Die Vorwürfe seien Teil einer Verschwörung gegen ihn. Zum Schutz der Persönlichkeitsphäre der Opfer wurde danach die Öffentlichkeit ausgeschlossen.