Gratis Kurzparkzone in St. Pölten wird abermals verlängert
Der KURIER berichtet ab sofort verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Ganz St. Pölten" anmelden.
Die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone in der Landeshauptstadt St. Pölten ist seit dem zweiten Lockdown ausgesetzt. Aufgrund der Verlängerung des harten Lockdowns, wurde die Aussetzung abermals verlängert und gilt nun bis 7. Februar 2021.
Aber: Die maximale Parkdauer muss jedoch weiterhin beachtet werden. Es ist daher eine Parkuhr zu stellen, die gut sichtbar im KFZ zu platzieren ist, heißt es aus dem Rathaus.