Chronik/Niederösterreich/Sankt Pölten

"Sie hat noch beschleunigt": Alko-Lenkerin rammt Pensionisten-Paar

"Ich wünschte", sagt die Angeklagte leise, "dass ich das Rad der Zeit zurückdrehen könnte." Sie sitzt auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts St. Pölten und blickt auf eine Aufnahme, die zwei demolierte Fahrzeuge zeigt.

Am 6. Mai 2023 war die 43-jähriger Niederösterreicherin mit einem Auto in Langenlebarn im Bezirk Tulln unterwegs. Zuvor hatte sich die Frau allerdings noch dem Wein hingegeben, zwei Flaschen soll sie getrunken haben, ein Alkotest der Polizei ergab später mehr als 1,8 Promille.

Auf einer Kreuzung passierte es dann. Die Lenkerin soll laut Anklage ein Stoppschild übersehen und einen BMW gerammt haben. An ein Stoppschild kann und will sich die Angeklagte nicht mehr so recht erinnern, "aber ich bin schuldig", sagt sie.

In dem anderen Wagen sitzt ein Pensionisten-Paar aus Niederösterreich. "Auf einmal", erinnert sich der Fahrer, "ist ein Auto aus der Seitengasse herausgeschossen. Die Lenkerin hat sogar noch beschleunigt", erzählt das Opfer. Der tonnenschwere BMW wird durch die Wucht des Unfalls von der Straße geschleudert, kracht in eine Mauer.

Die beiden Insassen werden zum Teil schwer verletzt. Von "wochenlangen Schmerzen" und offenen Fleischwunden, berichtet der Pensionist, seine Gattin hinkt noch immer, kann ihrer geliebten Feldarbeit bis heute nicht mehr nachgehen.

Die beiden Zeugen sind verzweifelt und auch fassungslos. Weil die Angeklagte bestreitet, ein Stoppschild übersehen zu haben und der Unfall, an dem sie keine Schuld tragen, ihnen viel Zeit mit Behörden und Versicherungen kostet.

Bedingte Haftstrafe

Auch deshalb wollen beide jeweils 50.000 Euro Schmerzengeld von der Angeklagten haben, die Richterin spricht ihnen schlussendlich jeweils 5.000 Euro zu. Ob die 43-Jährige jemals zahlen wird können, ist fraglich. Sie ist arbeitslos, verfügt über kein Vermögen und hat schon hohe Rechnungen von ihrer Versicherung zugeschickt bekommen. Außerdem hat sie Alkoholprobleme, befand sich schon einmal in Therapie.

Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft, die Prozesskosten muss die Niederösterreicherin ebenfalls übernehmen. Die Entscheidung der Richterin ist bereits rechtskräftig.