Messerattacke auf Schwager als „einzige Chance“
Von Sophie Seeböck
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Eine lang gehegte Rivalität zwischen zwei Schwägern endete am 11. Oktober 2021 mit einer Messerattacke vor einem Mehrparteienhaus in Tulln. Ein 27-jähriger Österreicher soll dabei einen 33-jährigen Bosnier unter anderem mit einem Stich auf Höhe der linken Schulter, der bis in die Lunge drang, lebensbedrohlich verletzt haben.
Das Opfer fuhr nach der Tat selbst ins Klinikum Tulln, wo der Mann notoperiert wurde. „Wäre das Opfer zwei bis drei Minuten später gekommen, wäre es gestorben“, gab der Staatsanwalt bei der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht St. Pölten zu bedenken.
Gutachten sprach für Opfer
Die Angaben der Beteiligten, wie es zu der Auseinandersetzung kam und was genau geschah, gingen weit auseinander. „Ich hatte extreme Angst, ich dachte, ich sterbe da“, gab der Wiener Angeklagte, der seit Oktober in U-Haft sitzt, unter Tränen zu Protokoll. „Es war meine einzige Chance, mich zu wehren, er hätte mich sonst umgebracht.“ Er gab an, dass sein Schwager, der auf die Beziehung des Angeklagten mit der Schwester seiner eigenen Frau eifersüchtig gewesen sei, ihn zuerst mit einem spitzen Gegenstand angriff. Er erlitt leichte Blessuren.
Das Opfer schilderte hingegen eine gegen ihn gerichtete Attacke, er sei unbewaffnet gewesen. Beide (Tat)Waffen tauchten aber nie auf. Ein Gerichtsgutachter schätzte die Messerklinge aufgrund der Wunden auf mindestens acht Zentimeter. Auch wenn das Opfer ebenfalls stark abweichende Schilderungen zu Protokoll gab, hätten diese laut Staatsanwalt immer noch eher mit dem Gutachten übereingestimmt.
Das Urteil „wer mehr lügt“, so der Staatsanwalt, liege bei den Geschworenen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, plädierte der Verteidiger auf Notwehr. Doch das Gremium blieb hart: Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Opfer erhält 1.000 Euro Schmerzensgeld.