Autofahrer fassungslos: Pickerl-Streit mit Behörde dauerte elf Monate
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Es war am 26. Mai 2020, als die Polizei in der Linzer Straße in St. Pölten einen Autofahrer aus dem Verkehr winkte. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs fiel den Beamten auf, dass die Gültigkeit der Plakette (Lochung 12/2019) bereits abgelaufen war. Strafe: 70 Euro.
Da half auch der Einwand des Mostviertlers nichts, dass er gar nichts Unrechtes getan hatte.
Pandemie sorgte für Aufschub
Denn zu diesem Zeitpunkt war eigentlich längst bekannt, dass die Pickerlüberprüfung nach einem Entschluss des Nationalrat erst bis 31. Mai 2020 fällig gewesen wäre. Die Corona-Pandemie hatte zu dieser Ausnahmesituation geführt. „Somit hätte mein Mandant eigentlich noch fünf Tage Zeit gehabt, sich eine neue Plakette ausstellen zu lassen“, berichtet die St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt.
Doch die Behörde blieb hartnäckig. Im Juli 2020 bekam der Mann schließlich eine Strafverfügung zugestellt. Inklusive der Warnung, dass bei einer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werde. Der Lenker aus dem Bezirk St. Pölten hätte somit ins Gefängnis gehen müssen.
Verfahren wurde eingestellt
Schließlich nahm sich Schmidt der Causa an und legte Einspruch ein. Anfang April, also elf Monate nach dem Vorfall, wurde das Verwaltungsstrafverfahren von der Landespolizeidirektion NÖ eingestellt. „Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass sich die meisten Corona-Verfahren schlussendlich in Luft auflösen“, resümiert Schmidt.