Hausbesitzer schoss auf Einbrecher: Beide landeten vor Gericht
Am heutigen Mittwoch standen am Landesgericht St. Pölten ein Einbrecher und ein Hausbesitzer vor Gericht. Ein 46-Jähriger ist im Februar 2019 mit einem weiteren, bisher unbekannten Mann, in das Wohnhaus eines 66-Jährigen in St. Valentin (Bezirk Amstetten) eingebrochen. Dabei schoss der Eigentümer den Einbrecher, der bislang zwölf einschlägige Vorstrafen hat, an. Der Eindringling wurde verletzt. Der zweite Täter konnte fliehen und wurde bisher nicht aufgegriffen.
Während der Einvernahme am Landesgericht St. Pölten erklärt der 46-jährige Einbrecher, dass er sich nicht erinnern könne, ob er während der Flucht bereits am Fensterbrett oder beim Sprung in den Garten getroffen wurde. Die zunächst angekündigten Schadenersatzforderungen gegen den 66-Jährigen zog der mutmaßlicher Einbrecher während seiner Aussage zurück.
Der angeklagte Einbrecher wurde - rechtskräftig - zu 40 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Mildernd war laut Richter die erhebliche Verletzung, die der Angeklagte davon trug.
Der 66-jährige Hausbesitzer ist wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung sowie einem Vergehen nach dem Waffengesetz angeklagt. Der Hausbesitzer soll die Waffe und Munition unbefugt besessen haben. Als er von einem Bankbesuch heim kam, hörte er Geräusche und holte die Pistole aus dem Schlafzimmer im ersten Stock des Hauses. Er habe die beiden Einbrecher in seinem Wohnzhimmer angetroffen. "Was soll das", will er geschrieen und anschließend zwei mal geschossen haben. Während der Einbrecher sich an drei Detonationen erinnert.
Der Hausbesitzer sagt, dass seine geladene Waffe unversperrt im Nachttisch lag. Er gibt zwar zu, dass er geschossen hat, "verletzen wollte ich den Mann aber nicht". Der 66-Jährige gab an, dass er ein ungeübter Schütze ist und davor nie mit der Waffe geschossen hat. Ein Freund habe sie ihm vor vielen Jahren geschenkt.
Während der Verhandlung gab es eine Wende in dem Fall. Wie nun bekannt wurde, soll auch ein Projektil in einem parkenden Auto vor dem Haus gefunden worden sein.
Der Wohnhausbesitzer aus St. Valentin muss sich nun auf einen zweiten Gerichtstermin einstellen. Das Gericht vertagt den Prozess auf unbestimmte Zeit, da ein Gutachten zur Schussabgabe sowie zur Verletzung des 46-jährigen Einbrechers notwendig ist. Dabei soll geklärt werden, wie viele Schüsse der Mann abgegeben hat und auch aus welcher Position das geschehen ist.