Chronik/Niederösterreich

Pizzeria in Hollabrunn gesprengt: Mehrjährige Haftstrafen

Mit mehrjährigen Haftstrafen für sämtliche Beteiligte ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess um einen Anschlag auf eine Pizzeria in Hollabrunn zu Ende gegangen, die laut Anklage in der Nacht auf den 13. März 2017 in versicherungsbetrügerischer Absicht in die Luft gejagt wurde. Der Wirt des Lokals wurde als Bestimmungstäter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Sei Neffe, der laut Anklage in die Pläne des Onkels eingeweiht war und diese mit Nachdruck mitverfolgte, fasste vier Jahre aus. Die unmittelbaren Täter - zwei Tschetschenen im Alter von 28 bzw. 43 Jahren - erhielten drei bzw. vier Jahre.

Neben dem Lokalbesitzer, seinem Neffen und den beiden Tschetschenen, die in der Pizzeria Benzin vergossen und angezündet hatten, wurden auch zwei nicht mittelbar an der Brandstiftung beteiligte Mittäter verurteilt. Ein Friseur, der den Kontakt zwischen den Tschetschenen und dem Wirt im Wissen um dessen versicherungsbetrügerische Absichten hergestellt hatte, erhielt zwei Jahre Haft.

Urteile nicht rechtskräftig

Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der als Beteiligungstäter schuldig erkannte Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ein Tschetschene, der seine beiden Landsmänner zur Brandlegung nach Hollabrunn chauffiert hatte, erhielt 30 Monate, davon zehn Monate unbedingt.

Für die ebenfalls verfahrensgegenständlichen Erpressungen war nach Ansicht des Schöffensenats (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner) die Beweislage nicht ausreichend. Zwar wurde ein vierter Tschetschene wegen Nötigung zu vier Monaten verurteilt, weil er den Neffen des Lokalbesitzers unter Druck gesetzt haben soll, um von diesem mehr Geld für den Brandanschlag herauszuschlagen. Um in diesem Punkt darüber hinausgehend zu einer anklagekonformen Verurteilung zu kommen, war dem Senat aber die Suppe zu dünn. Drei weitere Tschetschenen - insgesamt standen in dem elftägigen Verfahren sieben Tschetschenen vor dem Kadi - wurden hinsichtlich des Erpressungs-Komplexes zur Gänze freigesprochen. Sämtliche Urteile und die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.